POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Thurgau und Konstanz (Versendung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz)
Konstanz (ots)
Schießerei vor Konstanzer Nachtclub "Grey" am 30.07.2017 Verkaufsweg der Tatwaffe weitgehend aufgeklärt
Im Fall der Schießerei vor dem Nachtclub "Grey" in Konstanz am 30.07.2017, bei der ein 34-jähriger irakischer Staatsangehöriger mit einem Sturmgewehr einen Menschen getötet und mehrere weitere teilweise schwer verletzt hatte, ist es der Staatsanwaltschaft Konstanz in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen/Schweiz gelungen, den Verkaufs-weg der Tatwaffe weitgehend aufzuklären.
Nach den Ermittlungen der beiden Behörden wurde das Sturmgewehr M16 Anfang 2017 in Kreuzlingen (Schweiz) von einem dort wohnhaften 30-jährigen österreichischen Staatsange-hörigen an den späteren Täter verkauft. Der Verkauf der Waffe fand auf Vermittlung eines ebenfalls in Kreuzlingen wohnhaften 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen statt.
Der Verkäufer hatte das Sturmgewehr Ende 2016 in Weinfelden (Schweiz) von einem 39-jährigen Schweizer Staatsangehörigen gekauft, der es seinerseits mehrere Jahre zuvor von einem Unbekannten erworben haben will.
Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen führt ein Strafverfahren gegen drei Personen wegen Ge-fährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und Vergehen gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen sind nach wie vor im Gange.
Staatsanwaltschaft Thurgau Stefan Haffter Generalstaatsanwalt Stv. 004158 3451859 medien.staatsanwaltschaft@tg.ch
Staatsanwaltschaft Konstanz Andreas Mathy Erster Staatsanwalt 00497531 2802063 andreas.mathy@stakonstanz.justiz.bwl.de
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