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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Polizeipräsidium Freiburg - Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg sowie den Landkreis Waldshut

2 Dokumente

Freiburg (ots)

Hinweis:

Die Daten zur Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2017 sind dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

Das Polizeipräsidium Freiburg ist für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben für den Stadtkreis Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut zuständig.

Am Montag, 26.03.2017, präsentierte Polizeipräsident Bernhard Rotzinger gemeinsam mit dem Leiter der Direktion Polizeireviere, Leitender Polizeidirektor Berthold Fingerlin, und dem Leiter der Kriminalkommissariates Waldshut-Tiengen, Erster Kriminalhauptkommissar Ralf Ühlin, die Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklungen des Jahres 2017 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg. Zudem wurden die detaillierten Zahlen und Fakten der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Landkreis Waldshut vorgestellt.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Aufgaben und Bedeutung Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.

Um das statistische Datenmaterial unter diesen Gesichtspunkten optimal ausschöpfen zu können, ist es erforderlich,

   -	die mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vorliegenden 
Feststellungen - ungeachtet der späteren Selektionsvorgänge im 
Strafverfahren - unverändert in der PKS zu erfassen und
   -	in Bezug auf die Verwendung juristischer Begriffe in den 
PKS-Richtlinien nicht ohne weiteres von einem rechtsdogmatischen 
Verständnis der Termini auszugehen.

Im Einzelnen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik der

   - 	Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des 
     Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises 
     sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten,
   - 	Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende 
     Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und 
     Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen 
     und kriminalpolitische Maßnahmen.

Inhalt In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in Monatszeiträumen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog der PKS-Richtlinien und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst.

Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, nicht erfasst.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten.

Antragsdelikte sind auch dann statistisch zu erfassen, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurückgezogen wurde.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wegen unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.

Hinweis: Dieser Pressemeldung ist eine Anlage beigefügt, aus der die wichtigsten Definitionen zur PKS hervorgehen.

Polizeipräsidium Freiburg - Gesamtübersicht

   -	Die Anzahl der von der Polizei registrierten Straftaten ist 
zurückgegangen, die Aufklärungsquote weiter verbessert worden
   -	Rückgang bei den Wohnungseinbrüchen - jedoch signifikant 
steigende Fallzahlen zum Jahresende (Dunkle Jahreszeit)

Die registrierten Straftaten im gesamten Dienstbereich des Polizeipräsidiums Freiburg haben um 2.936 Fälle (-3,8 %) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Insgesamt wurden 75.045 Straftaten im Jahr 2017 registriert. Ohne die festgestellten spezifischen Verstöße gegen das AufenthG, AsylG und FreizügG/EU sind die Straftaten um 2.747Fälle auf 68.004 (-3,9 %) zurückgegangen.

Das Polizeipräsidium Freiburg ist für mehr als eine Million Einwohner zuständig. Die Häufigkeitszahl (HZ) des Polizeipräsidiums Freiburg ist mit 7.163 nach den Polizeipräsidien Stuttgart und Mannheim die dritthöchste HZ aller Polizeipräsidien in Baden-Württemberg. Sie gibt an, wie viele Straftaten rechnerisch auf 100.000 Einwohner entfallen. Betrachtet man die Stadt- und Landkreise getrennt, ist festzustellen, dass die Stadt Freiburg mit 12.237 Straftaten pro 100.000 Einwohner den schlechtesten Wert aufweist, noch vor dem Stadtkreis Mannheim und der Stadt Heidelberg. Im Land Baden-Württemberg liegt die HZ bei 5.295. Während der Landkreis Lörrach mit 9.484 weit über dem Durchschnitt des Landes liegt, zeigen die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut und Emmendingen bessere Werte. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass in allen Bereichen des Polizeipräsidiums die Anzahl der erfassten Straftaten zurückging. (Hinweis: Für die Pressemeldung wurde die aus der Gesamtzahl aller registrierten Straftaten gebildete HZ verwendet.)

Die Aufklärungsquote ist um 2,8 Prozentpunkte auf 64,8 Prozent gestiegen. Im Land Baden-Württemberg sind die Straftaten insgesamt um 4,8 Prozent zurückgegangen. Die Aufklärungsquote liegt bei 62,4 Prozent.

Ein Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist aufgrund einer Strafrechtsänderung und der damit verbundenen Schlüsseländerung in der PKS nur sehr eingeschränkt möglich. Es kam zu Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch, welche unmittelbaren Einfluss auf diesen Deliktsbereich haben. Es wurden die neuen Tatbestände der sexuellen Belästigung (§ 184i) und der Paragraph 184j neu eingeführt. Im Jahr 2017 wurden 666 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert.

Die Rohheitsdelikte und die Delikte gegen die persönliche Freiheit gingen um 303 Fälle (-3,1 %) zurück. Die Anzahl der Körperverletzungsdelikte reduzierte sich um 261 Fälle. Insgesamt ist unter dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität ein Rückgang um 10, 5 Prozent oder 1.508 Fällen zu verzeichnen.

Erneut sind die Fallzahlen im Bereich des einfachen Diebstahls um 1.593 Fälle (-10,7 %) gesunken, wie auch die Anzahl der schweren Diebstähle um 1.207 Fälle (-10,9 %). Erfreulich ist auch der Rückgang beim Wohnungseinbruch. Hier reduzierten sich die Fälle um 292 Straftaten, ebenso wie in den Bereichen der Fahrraddiebstähle unter erschwerten Umständen und der Diebstähle an/aus Kfz unter erschwerten Umständen. Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs stellt sowohl landesweit als auch innerhalb des PP Freiburg einen Schwerpunkt der repressiven und präventiven Polizeiarbeit dar. Die Erfahrung, dass mit Beginn der dunklen Jahreszeit von einem teils signifikanten Anstieg der Fallzahlen auszugehen ist, hat sich im Jahr 2017 bestätigt.

Die Fälle des Erschleichens von Leistungen (z.B. durch "Schwarzfahren") sind im letzten Jahr um 624 gestiegen, nachdem sie im Jahr 2016 um 1000 gefallen waren. Insgesamt hat sich der Bereich Vermögens- und Fälschungsdelikte nur leicht zum Vorjahr verändert (-0,4 %).

Bei den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches ist im Jahr 2017 ein Abnahme um 818 Fälle (- 6 %) festzustellen. Hier sind vor allem die Fälle der Sachbeschädigung um 704 Taten zurückgegangen. Dem steht eine Steigerung bei dem Delikt Widerstand gegen die Staatsgewalt gegenüber. Hier war eine Steigerung um 34,1 Prozent oder um 61 Fälle auf 240 zu verzeichnen.

Einen Zuwachs um 950 Fälle gab es bei den strafrechtlichen Nebengesetzen. Dies ist insbesondere auf die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten zurückzuführen. Diese stiegen um 20 % auf 1.062 Fälle, was auch aus einem erhöhten Kontrolldruck der Polizei resultiert.

Landkreis Waldshut

   -	Rückgang der Straftaten -	Leichte Verbesserung bei der 
Aufklärungsquote -	Abnahme in allen Deliktsbereichen, mit Ausnahme 
bei den Betrugsstraftaten

Die registrierten Straftaten im Landkreis Waldshut sind um 454 Fälle (-6,2 %) auf 6.850 Fälle gesunken. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote leicht um 0,9 Prozentpunkte auf 66,5 Prozent verbessert werden. Ohne die spezifischen Verstöße gegen das AufentG, AsylG oder FreizügG/EU würde der Rückgang bei 457 Fällen (-6,4 %) liegen. Mit diesem Ergebnis liegen die Fallzahlen deutlich unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 7.400 Delikten. Entgegen diesem Trend war in der Gemeinde Küssaberg ein Anstieg um 24,2 Prozent der Straftaten zu verzeichnen.

Die Häufigkeitszahl für den Landkreis Waldshut beträgt 4.057. Auf 100.000 Einwohner entfallen somit rein statistisch 4.057 Straftaten. Waldshut ist somit nach Emmendingen der Landkreis mit der zweitgeringsten Kriminalitätsbelastung, bezogen auf die Anzahl der Einwohner im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg. Die Häufigkeitszahl für das gesamte Polizeipräsidium liegt bei 7.163, im Land Baden-Württemberg bei 5.295.

Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen ist um 177 Tatverdächtige auf 3.130 gesunken (-5,4 %). Hierzu wurden nur die Straftaten ohne die spezifischen Verstöße gegen das AufenthaltG, AsylG oder FreizügG/EU herangezogen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen reduzierte sich von 36,7 auf 35,2 Prozent. 30 Prozent von ihnen hatte den Wohnort im Ausland, im Jahr 2016 lag dieser Anteil bei 28,5 Prozent. Von den 1.101 ausländischen Tatverdächtigen waren 217 Asylbewerber/Flüchtlinge. Betrachtet man die aufgeklärten Fälle, so waren es 331 Straftaten, an denen zumindest ein Asylbewerber beteiligt war. Dies ist eine Zunahme von 107 Fällen oder 24,4 Prozent. Die meisten ausländischen Tatverdächtigen kamen aus Italien, gefolgt von der Schweiz, Türkei, Syrien und Rumänien.

Die Fälle der Gewaltkriminalität erhöhten sich um 17,1 Prozent. 2016 wurden 158 Delikte gezählt, im letzten Jahr 185. An diesen Straftaten ist der größte Teil (71,4 Prozent) auf gefährliche oder schwere Körperverletzungen zurückzuführen.

Im Jahr 2017 wurden zwölf Straftaten gegen das Leben erfasst und alle wurden aufgeklärt.

Im Jahr 2017 wurden 122 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Ein Vergleich zum Vorjahr ist aber aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (beispielweise wurde der Straftatbestand der sexuellen Belästigung gem. § 184 i StGB eingeführt) nur eingeschränkt möglich. Sexuelle Belästigungen wurden in 17 Fällen erfasst. Von diesen insgesamt 122 Straftaten konnten 101 Fälle geklärt werden, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 82,8 Prozent.

Bei den Rohheitsdelikten/Delikte gegen die persönliche Freiheit ist ein Rückgang um 45 Fälle (- 4,8 %) auf 902 Fälle zu verzeichnen. Beim Raub, der Bestandteil dieses Summenschlüssels ist, fielen die erfassten Taten um einen Fall auf 24 Raubdelikte. Der Zehnjahresschnitt liegt im Landkreis Waldshut bei 33 Delikten. Von den 24 Fällen wurden 17 geklärt, was einer Quote von 70,8 Prozent entspricht.

Bei den Diebstahlsdelikten verringerten sich die Taten um 202 Fälle auf 1.931 (-9,5 %). Die einfachen Diebstähle gingen um 10,5 Prozent zurück, die Diebstähle unter erschwerten Umständen um 7,1 Prozent. Die Anzahl der einfachen Diebstähle liegt bei 1.331, die schweren Diebstähle bei 600 Fällen. Im Zehnjahresvergleich liegen die Diebstahlsdelikte unter dem Durchschnittswert. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist nach dem starken Rückgang 2015 und einem starken Anstieg 2016 wieder gesunken und zwar um 31 Fälle auf 83 Delikte (-27,2 %). Hier wird der langjährige Durchschnitt von 80 Delikten überschritten. Bad Säckingen und Wehr, wo die Fälle von neun auf 13 zunahmen, sind am stärksten betroffen. Präsidiumsweit war ein Rückgang um 20,9 Prozent oder 292 Fälle zu verzeichnen. Absolut wurden 1.106 Fälle aufgenommen. Nach der höchsten Zahl von Wohnungseinbrüchen im vergangenen Jahr liegt nun die Anzahl unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1.153 Delikten im gesamten Zuständigkeitsbereich des PP Freiburg. Nach wie vor stellen die Wohnungseinbrüche die Polizei vor besondere Herausforderungen.

Die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte nahmen zu, und zwar insgesamt um 92 Delikte (+7,9 %) auf jetzt 1.251Fälle. Neben den Betrugsstraftaten ist hier insbesondere das Deliktsfeld Erschleichen von Leistungen ("Schwarzfahren") um 58 Fälle gestiegen (+90,6 %).

Im Bereich der sonstigen Straftatbestände des Strafgesetzbuches sind die Zahlen gefallen und zwar um 15,1 Prozentpunkte auf 1.517 Fälle. Hier schlagen neben Beleidigung und Hausfriedensbruch hauptsächlich Sachbeschädigungen zu Buche. In diesen Deliktsbereich fällt auch der Widerstand gegen die Staatsgewalt, der von 20 auf 30 Fälle anstieg (+50 %).

Bei den Zahlen der Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze findet sich ein Rückgang um 57 Fälle bzw. 4,9 Prozent. Während bei den Verstößen gegen das AufenthG/AsylG und FreizügG/EU eine Zunahme um drei Fälle zu verzeichnen ist (+2,1 %), nahmen die Zahlen der Rauschgiftdelikte (nach BtM-G) um 26 Fälle oder 3,2 Prozent ab.

Betrugstraftaten zum Nachteil älterer Menschen haben zugenommen. In diesem Deliktsbereich wurden 34 Fälle erfasst, was eine Steigerung um sage und schreibe 1600 Prozent bedeutet. In 32 Fällen blieb es beim Versuch. Dieser Phänomenbereich umfasst die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe oder angebliche Polizeibeamte.

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Mathias Albicker
Telefon: 07741 / 8316 - 201
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell

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