Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Innenministerium stellt Berichterstattung der Ostseezeitung zum Landesbeamtengesetz richtig
Schwerin (ots)
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern weist zur aktuellen Berichterstattung zu den geplanten Anpassungen des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie die damit verbundenen öffentlichen Unterstellungen darauf hin, dass die eigentliche Möglichkeit für den Wechsel von langjährig erfolgreichen Beamten in eine höhere Laufbahn bereits seit 2009 möglich ist. Innenminister Christian Pegel stellt klar, dass die vorgesehene Regelung weder eine automatische Übernahme noch eine bevorzugte Behandlung ehemaliger Wahlbeamter ermöglicht.
"Anders als dargestellt, haben wir den entsprechenden Paragraph 17, in dem festgelegt ist, dass Personen die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn durch langjährige Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangen können, nicht neu hinzugefügt. Diese Möglichkeit bestand bereits seit 2009. Das ist also nicht neu", erklärt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:
"Neu aufgenommen werden soll, dass langjährige Berufserfahrung grundsätzlich anzunehmen ist, wenn vergleichbare Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes für die Dauer von mindestens sieben Jahren ausgeübt wurden und die Vergleichbarkeit einer höherwertigen Tätigkeit insbesondere bei Landräten und Bürgermeistern mit deren breiter Führungsaufgabe für große Personalkörper und eine Vielzahl von unterschiedlichen Fachgebieten innerhalb der Kommunalverwaltung angenommen werden kann. Es sollte auch im öffentlichen Dienst selbstverständlich sein, dass sich langjährige Arbeits- und Lebensleistung in einer zumeist leitenden Funktion auch ohne einen Studienabschluss oder dergleichen auszahlt und entsprechend gewertet wird."
Die Entscheidung über die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn trifft dabei weder das Innenministerium noch die Behörde, bei der Bewerber oder die Bewerberin arbeite, sondern der Landesbeamtenausschuss bzw. ein von ihm bestimmter unabhängiger Unterausschuss. Dieses Gremium prüft im Einzelfall, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die Voraussetzungen für eine bestimmte Laufbahngruppe erfüllt.
"Es wird auch weiterhin ein ordnungsgemäßes und transparentes Auswahlverfahren durchgeführt, in dem ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zählen", betont der Minister. Die in der Berichterstattung geäußerte Sorge vor 'Klüngel', Vetternwirtschaft oder automatischen Karrierewegen teile das Ministerium ausdrücklich nicht.
Die geplante Ergänzung des Landesbeamtengesetzes dient - wie im Gesetzentwurf dargelegt - vorrangig dazu, wertvolle berufliche Erfahrungen, insbesondere aus langjähriger kommunaler Führungstätigkeit, angemessen berücksichtigen zu können, ohne die klar definierten beamtenrechtlichen Standards zu unterlaufen.
"Der öffentliche Dienst ermöglicht den Beschäftigten auf verschiedensten Wegen, einen Wechsel zwischen den Laufbahngruppen zu vollziehen, um langjährige, gute Mitarbeitende langfristig zu binden und zu fördern", so der Innenminister.
Mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst sei es notwendig, vorhandene Ressourcen sinnvoll einzubinden - ohne die Grundsätze der Bestenauslese zu durchbrechen.
Das Innenministerium wird die Beratungen im Landtag weiterhin konstruktiv begleiten und setzt auf eine sachliche Diskussion aller Beteiligten.
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