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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Innenminister Renz: Sechs Gemeinden im Amt Mecklenburgische Schweiz von Wohnungsbaualtschulden befreit

Schwerin (ots)

Die Gemeinden Warnkenhagen, Dalkendorf, Wüstenfelde, Lelkendorf, Prepperede und Schwasdorf im Amt Mecklenburgische Schweiz (Landkreis Rostock) sind von Altschulden aus DDR-Wohnungsbau befreit. Innenminister Torsten Renz übergab heute in Dalkendorf die jeweiligen Bewilligungsbescheide über insgesamt rund 608.000 Euro.

Innenminister Torsten Renz: "Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen aus dem Entschuldungsfonds beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden und so ist der Entschuldungsfonds ein Segen für viele Kommunen, die endlich wieder ihren Kernhaushalt bzw. ihr kommunales Wohnungsunternehmen von der Altschuldenlast befreien können und mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen. Insgesamt wurden landesweit bereits 2,2 Mio. Euro ausgezahlt."

Die Entschuldungshilfen werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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