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POL-REK: 210604-6: Baden in Baggerseen und Flüssen kann lebensgefährlich und gesundheitsschädlich sein

POL-REK: 210604-6: Baden in Baggerseen und Flüssen kann lebensgefährlich und gesundheitsschädlich sein
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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Polizei Rhein-Erft empfiehlt Badeanstalten oder gesicherte und überwachte Seebereiche zu nutzen

Bezug zur Pressemitteilung Ziffer 2 der Polizei Köln vom 3. Juni https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4932058

Am Mittwochabend (2. Juni) hat es in Nordrhein-Westfalen in weniger als 30 Minuten zwei tödliche Badeunfälle gegeben. Um 19 Uhr starb ein 20-Jähriger, der im Datteln-Hamm-Kanal geschwommen und dabei in Not geraten war. Wenige Minuten später ist ein 13 Jahre altes Mädchen bei einem Badeunfall in einem Kölner Baggersee so schwer verletzt worden, dass sie am nächsten Morgen in einem Krankenhaus starb.

Diese beiden tragischen Fälle zeigen, welche schlimmen Folgen das Baden in Gewässern haben kann, die nicht freigegeben und beaufsichtigt sind.

"Das Baden in Flüssen - beispielsweise in Rhein und Erft - ist durch unkalkulierbare und sich ständig verändernde Strömungen gefährlich. Teilweise stark unterschiedliche Tiefen verschärfen die Situation. Zudem durchstreift die Erft Naturschutzgebiete und das Baden ist hier verboten", erklärt Peter Fischer vom DLRG Bezirk Rhein-Erft-Kreis. Besondere Gefahren entstehen im Rhein durch Strömungen, Strudel sowie durch Sog und Rückschwall der Schiffe.

Die Rheinischen Baggerseen haben eine Tiefe von bis zu 20 Metern und teilweise plötzlich steil abfallende Ufer. "Schimmer können sich erschrecken, wenn sie ganz plötzlich keinen Boden mehr unter den Füßen haben. Zudem sind die Ufer nicht gut befestigt, was die Gefahrenmomente noch verschärft", fasst Rettungsschwimmer Peter Fischer zusammen.

Weitere Informationen und eine Liste sicherer Badestellen stellt das DLRG im Rhein-Erft-Kreis auf seiner Internetseite zur Verfügung. https://rhein-erft-kreis.dlrg.de/kurse-und-sicherheit/sicherheit/ (he)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
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Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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