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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 210401-1: Corona-Verstöße bei Polizeieinsätzen festgestellt - Bergheim/Kerpen

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Polizisten sahen sich im Rahmen von Einsätzen mit einer Körperverletzung und einer Bedrohung zusätzlich mit Verstößen gegen die Corona-Schutz-Verstößen konfrontiert. Die Betroffenen reagierten uneinsichtig.

Mittwochabend (31. März) erhielten Streifenbeamte um 20:45 Uhr den Einsatz, das Ordnungsamt bei Kontrolltätigkeiten in einer Gaststätte in der Bahnhofstraße in Horrem zu unterstützen. Vorausgegangen sei hier nach Angaben von Zeugen (33/53) eine Mitteilung eines Bürgers zu offensichtlich begangenen Verstößen gegen Corona-Auflagen seitens des Gaststättenbetreibers. Tatsächlich bewirtete der Betreiber (56) im außengastronomischen Bereich einen Gast. Während der Personalienfeststellungen war der Gastwirt nach Angaben der städtischen Mitarbeiter nicht nur verbal ausfallend geworden, sondern drohte ihnen Schläge an. Sie zogen sich daraufhin zurück und informierten die Polizei. Den Beamten gegenüber äußerte sich der 56-Jährige nicht. Es folgen eine Anzeige wegen Bedrohung und Nötigung sowie ein Verfahren wegen Nichteinhalten der Auflagen der Corona-Schutzverordnung. Das Bußgeld in der Sache kann für den Betreiber 5000 Euro und für den Gast 250 Euro betragen.

Um 21:15 Uhr erhielten Streifenbeamte einen Einsatz wegen Streitigkeiten in einem Mehrfamilienhaus in der Sandstraße in Quadrath-Ichendorf. Dort eingetroffen, trafen die Beamten in einer Wohnung neben den eigentlichen Kontrahenten (21/54) insgesamt zehn Personen an, darunter drei Kinder im Alter unter 14 Jahren.

Keiner der Personen trug eine Mund-Nase-Maske und sie unterschritten den Mindestabstand. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten fest, dass die Personen aus verschiedenen Haushalten stammten.

Sie gerieten in Streit, woraus sich ein Gerangel entwickelte, bei dem sich zwei Personen schlugen. Neben der Anzeige wegen Körperverletzung fertigten die Polizisten einen Bericht wegen der festgestellten Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung. 250 Euro für jede Person - außer den Kindern - werden in diesem Fall als Bußgeld erhoben.

Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten und sich auf diese Weise vor Ansteckung zu schützen. (bm)

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