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POL-REK: Offene Augen mit trauriger Wochenendbilanz

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Insgesamt 22 Fahrzeugführer hatten am Wochenende entweder zu viel Alkohol oder Betäubungsmittel im Blut. Die Folgen für die Fahrzeugführer: Blutproben, Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Führerscheinbeschlagnahmen oder Sicherstellungen und Fahrverbote. Die Strafen folgen von den Justiz- oder Bußgeldbehörden. Soziale Folgen sind abzusehen, Jobverlust, sozialer Abstieg und ...

Die traurige Statistik beginnt am Freitag (27. November). An diesem Freitagabend führte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis Alkoholkontrollen durch. Die Bilanz der 519 kontrollierten Fahrzeugführer von 18.00 Uhr bis 02.00 Uhr: Ein Radfahrer mit fast zwei Promille wird um 23.05 Uhr ohne Licht in Kerpen auf der Sindorfer Straße angetroffen. Der 26-Jährige hatte Glück. Bevor er seine Schlangenlinien vom Radweg ohne Beleuchtung am Fahrrad auf die Straße verlagerte, zogen ihn die Polizeibeamten aus dem Verkehr. Er musste zur Blutprobe. Wurde so ein folgenschwerer Unfall verhindert?

In dieser Freitagnacht wurden zudem 63 Verwarnungsgelder erhoben, 28 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und sechs Strafanzeigen gefertigt.

Die restlichen alkohol- oder drogenbedingten Fahrten wurden durch den Wachdienst festgestellt. Es waren insgesamt sieben Strafanzeigen. Eine davon beruhte auf einen Verkehrsunfall, nach dem ein "berauschter" Mensch die Flucht antrat, von der Polizei jedoch ermittelt wurde. Bei insgesamt 15 Ordnungswidrigkeitenanzeigen des Wochenendes lag sowohl Alkohol- oder auch Drogenkonsum zugrunde. Die letzte Trunkenheitsfahrt ereignete sich am Montagmorgen um 03.50 Uhr in Kerpen. Auf dem Freiheitsring wurde ein Mann kontrolliert. Sein Alkotestergebnis lag bei 1,26 Promille. Er musste eine Sicherheitsleistung von 900,- Euro erbringen, weil sein Wohnort nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Der 43-Jährige wurde nach Zahlung der Sicherheitsleistung entlassen.

Die Polizeibeamten des Rhein-Erft-Kreises werden weiterhin mit offenen Augen auf berauschte Verkehrsteilnehmer schauen. Rund um die Uhr! Der Anblick von einem festgestellten Delikt ist für die Beamten erträglicher, als der Anblick von Schwerverletzten bei Verkehrsunfällen, die von berauschten verursacht wurden.

Auch der Blick in die Augen von Angehörigen, denen traurige Nachrichten überbracht werden müssen, erspart das rechtzeitige Erkennen von alkohol- oder drogenbedingtem Fehlverhalten.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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