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Wöhrl: Rot-Grüne Mitbestimmungsreform benachteiligt den Mittelstand

Berlin (ots)

Zum gestern vom Bundeskabinett beschlossenen
Regierungsentwurf für die Novellierung des
Betriebsverfassungsgesetzes erklärt die wirtschaftspolitische
Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Wirtschaftsminister Müller hat sich gegen seinen Kabinettskollegen
Riester nicht durchsetzen können: Der Regierungsentwurf zur
Mitbestimmungsreform benachteiligt nach wie vor den Mittelstand.
Entscheidender Faktor ist dabei die Absenkung der Schwellenwerte
für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern. Ein
mittelständischer Betrieb ab 200 (bisher 300) Arbeitnehmern muss
künftig einen vollen Mitarbeiter für die Betriebsratsarbeit
freistellen, das bedeutet eine Steigerung der Personalkosten um ein
halbes Prozent. Die Zahl der Betriebsräte in mittelständischen
Unternehmen wird spürbar erhöht. Von den mit der
Mitbestimmungsnovelle verbundenen Mehrkosten entfällt daher der
Löwenanteil auf mittelständische Betriebe. Im Bundestagswahlkampf
1998 hat die SPD dem Mittelstand Entlastung versprochen - wieder
einmal geschieht jetzt das genaue Gegenteil.
Die rot-grüne Reform dient den Gewerkschaften - nicht den
Belegschaften. Die Bundesregierung ist nicht bereit, im Rahmen ihrer
Reform den strikten Vorrang des Tarifvertrags vor der
Betriebsvereinbarung zu lockern und damit betriebliche Bündnisse für
Arbeit zu erleichtern. Im Gegenteil: Indem sie Konzern- und
Gesamtbetriebsräten das Recht gibt, in betriebsratslosen
Einzelbetrieben Wahlvorstände zu bestellen, ermöglicht es die
Bundesregierung den Gewerkschaften, auch in solche Betriebe
hineinzuregieren, in denen die Belegschaft gar keinen Betriebsrat
will. Die Bundesregierung bezahlt dem DGB jetzt die Rechnung für die
8-Millionen-DM-Kampange des DGB im Bundestagswahlkampf 1998.
Die rot-grüne Novelle ist ein Anachronismus ohne gleichen. Während
in der betrieblichen Realität die Mitarbeiter ihre Rechte
selbstbewusst individuell wahrnehmen und immer öfter an "ihrem"
Unternehmen selbst beteiligt sind, verschärft Rot-Grün die bisherige,
am Arbeitsleben der 60er und 70er Jahre orientierte, Mitbestimmung.
Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ist keine
zukunftsorientierte Reform, sondern ein Rückschritt in die
Vergangenheit.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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