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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer/Rachel: Keine EU-Förderung von verbrauchender Embryonenforschung!

Berlin (ots)

Anläßlich der Vorbereitungen der EU-Kommission für
das siebte Forschungsrahmenprogramm erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer
MdB, und der Sprecher der Enquete-Kommission Recht und Ethik der
modernen Medizin, Thomas Rachel MdB:
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2003 in einem Beschluß
an die Europäische Kommission appelliert, auch nach dem bisher
gültigen Stichtag des 31. Dezember 2003 von der Förderung
verbrauchender Embryonenforschung Abstand zu nehmen. Die
Verhandlungen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission
über eine Lösung, die der deutschen Rechtslage entspricht und einen
ausreichenden Embyronenschutz gewährleistet, sind gescheitert.
Angesichts der Vorbereitungen der Europäischen Kommission für das
siebte Forschungsrahmenprogramm weist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
ausdrücklich darauf hin, dass nach Auffassung des Deutschen
Bundestages die Vernichtung menschlicher Embryonen zu
Forschungszwecken in EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eine
Straftat darstellt und nicht durch das geplante
Forschungsrahmenprogramm gefördert werden darf!
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die Europäische
Kommission auf, in ihren Planungen zum Siebten
Forschungsrahmenprogramm von einer Förderung der Forschungsvorhaben
Abstand zu nehmen, bei denen menschliche Embryonen getötet werden.
Die Bundesregierung fordern wir auf, darauf hinzuwirken, daß auch auf
europäischer Ebene bei den Forschungsprojekten eine Beschränkung auf
bestehende Stammzelllinien vorgenommen werden. Unter keinen Umständen
darf Fördergeld der Europäischen Union für die Tötung von Embryonen
verwendet werden!
EU-Förderung sollte sich auf andere, ethisch unumstrittene
Bereiche wie z.B. die adulte Stammzellforschung konzentrieren, die
kontinuierlich Fortschritte vermeldet. Gerade heute hat die
Rheinisch-Westfälische Hochschule Aachen entdeckt, dass adulte
Stammzellen sich entgegen bisheriger Auffassung zu Zellen eines
anderen Gewebes umwandeln lassen – ein weiterer bedeutender Schritt
in der ethisch unbedenklichen Stammzellforschung. Die Position,
ethisch umstrittene Forschung insbesondere embryonaler
Stammzellforschung nicht aus dem europäischen Haushalt zu fördern,
hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments im Jahr 2003 mit
Mehrheit beschlossen und dafür sehr relevante rechtliche Argumente
geliefert. Diesen Beschluss der Volksvertreter auf europäischer Ebene
kann und darf die Kommission nicht ignorieren!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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