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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Koalitionsräson auf Kosten des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Gewaltverbrechern

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der
landesgesetzlichen Regelungen der so genannten nachträglichen
Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß - und sogar
einstimmig - entschieden: Die Regelung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Bestehende
landesgesetzliche Regelungen sind verfassungswidrig. Die in
zahlreichen Medien ständig wiederholte Behauptung der
Bundesjustizministerin, dies sei Ländersache, ist eindeutig
widerlegt. Damit ist der Ministerin endlich das vermeintliche Alibi
für ihre Untätigkeit genommen worden. Jetzt ist zügiges Handeln
gefragt. Die Regierungskoalition hat den Anspruch der Bevölkerung auf
staatlichen Schutz vor gefährlichen Gewaltverbrechern lange genug
ignoriert und damit erneut ihre Handlungsunfähigkeit unter Beweis
gestellt.
Zahlreiche Initiativen der Union für eine bundesgesetzliche
Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (zuletzt BT-Drs.
15/29) sind bislang von der Regierungsmehrheit verhindert worden.
Durch die Verweigerungshaltung von Frau Zypries wurden die von dem
Urteil betroffenen Länder überhaupt erst gezwungen,
verfassungswidrige Regelungen zu schaffen, um die Bevölkerung nicht
schutzlos gefährlichen Gewaltverbrechern auszuliefern. Handelt der
Bundesgesetzgeber jetzt gar nicht oder zu langsam (bis zum
30.09.2004), müssen gefährliche Gewaltverbrecher, die aufgrund der
Länderregelungen in Sicherungsverwahrung genommen wurden, auf freien
Fuß gesetzt werden, obwohl deren Gefährlichkeit für die Bevölkerung
durch jeweils 2 Sachverständigengutachten festgestellt ist.
Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits
im Vorfeld der Entscheidung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den
notwendigen Schutz der Bevölkerung sicherstellt. Der Entwurf wird in
den nächsten Tagen anhand der inhaltlichen Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts nochmals geprüft und dann in den Bundestag
eingebracht werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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