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Röttgen: Bundesregierung muss Position zum EU-Gemeinschaftspatent revidieren

Berlin (ots)

Anlässlich der Einigung der EU-Wirtschafts- und
Justizminister zur Einführung des EU-Gemeinschaftspatents, die beim
EU-Gipfel am 21. März 2003 besiegelt werden soll, erklärt der
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss, Dr. Norbert Röttgen
MdB:
Die Kehrtwende der Bundesregierung in den Verhandlungen zum
EU-Gemeinschaftspatent widerspricht den deutschen und auch
europäischen Interessen, Europa durch eine einfache und
kostengünstige Patentordnung international wettbewerbsfähig zu
machen. Die Bundesregierung, die auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion in
der heutigen Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses zu ihrer
Position Stellung nahm, soll diese noch vor dem EU-Gipfel am 21. März
2003 revidieren. Bis zu einer vernünftigen Einigung über ein
Gemeinschaftspatent ist das gegenwärtige, auf gegenseitiger
Anerkennung basierende europäische Patentrecht für die europäische
Wirtschaft die bessere Alternative zu dem jetzt vereinbarten
Kompromiss. Allein die bürokratischen Sprachregeln verhindern ein
zügiges und kostengünstiges Patentwesen, das jedoch von erheblicher
wirtschaftspolitischer Bedeutung ist, weil es Erfindungsgeist
honoriert und Innovationen schützt.
Ein europäisches Patentgericht in Luxemburg, das über alle
zivilrechtlichen Streitigkeiten in Patentverfahren entscheiden soll,
ist ein Rückschritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen
Patentrecht. Denn dazu gehört ein effektiver und schneller
Rechtsschutz, den insbesondere die international anerkannte deutsche
Justiz mit ihren Spezialgerichten gewährleistet. Allein beim
Landgericht und Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden die
Patentkammern und -senate gegenwärtig rund ein Drittel aller
europäischen Patentstreitigkeiten. Bei einem europäischen
Patentgericht würden die Verfahren wesentlich länger dauern ñ mit
einer Entlastung der EU-Gerichte sei nach der Osterweiterung nicht zu
rechnen. Es gibt keinen Grund, den nationalen Gerichten die
Zuständigkeit für europäische Patentangelegenheiten zu entziehen.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip müssten die jeweiligen nationalen
Gerichte auch europäisches Recht anwenden und seien daher ihrer
Funktion nach europäische Gerichte.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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