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Austermann: Rot-Grün setzt Politik des organisierten Verfassungsbruchs fort

Berlin (ots)

Zur angekündigten Vorlage eines Nachtragshaushaltes mit einer
drastisch erhöhten Nettokreditaufnahme erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB:
Nur wenige Monate, nachdem die rot-grüne Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Transportflugzeugs für die
Bundeswehr A 400 M die Feststellung ihres verfassungswidrigen
Verhaltens in Haushaltsfragen durch das Bundesverfassungsgericht
durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung gerade noch vermeiden
konnte, bereitet sie einen weiteren planmäßigen Verfassungsbruch vor:
Hans Eichel will einen Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz
vorlegen, demzufolge die Nettokreditaufnahme im Jahr 2002 deutlich -
d.h. um mehrere Milliarden Euro - über der Summe der Investitionen
liegt. Damit verstößt die Bundesregierung gegen Art. 115 Abs. 1 Satz
2 GG sowie gegen § 18 Abs. 1 Satz 1 BHO; gemäß § 33 BHO sind auf ein
Nachtragshaushaltsgesetz die gleichen Regeln anzuwenden wie auf das
"eigentliche" Haushaltsgesetz.
Gemäß Art. 115 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz GG sind Ausnahmen "nur
zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts". § 18 Abs. 1 BHO konkretisiert dies weiter
dahingehend, dass in diesen Fällen im Gesetzgebungsverfahren
darzulegen ist, dass
1. das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ernsthaft und
nachhaltig gestört ist oder eine solche Störung unmittelbar
bevorsteht,
2. die erhöhte Kreditaufnahme dazu bestimmt und geeignet ist, die
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren.
Während man über das Vorliegen einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts noch diskutieren kann, wird man
nicht ernsthaft behaupten können, die erhöhte Kreditaufnahme sei dazu
bestimmt und geeignet, eine solche Störung zu beseitigen bzw.
abzuwehren. Denn die erhöhte Kreditaufnahme ist zu einem großen Teil
Folge von Steuerausfällen, die auf gesetzgebungstechnischer
Schlamperei der Regierung und der Mehrheitsfraktionen im Deutschen
Bundestag beruhen. Das gilt jedenfalls für das Wegbrechen der
Körperschaftssteuereinnahmen trotz erheblicher Gewinne vieler großer
Unternehmen. Deshalb ist die erhöhte Nettokreditaufnahme weder durch
eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verursacht,
noch dient sie dazu, die Störung zu beseitigen oder abzuwehren.
Falls sich die Meldungen als wahr erweisen sollten, dass der
Nachtragsentwurf der Bundesregierung eine um 16 Mrd. ¤ erhöhte
Nettokreditaufnahme vorsieht, steht fest, dass die gleichzeitige
Vorlage eines unveränderten Entwurfs eines Haushaltsgesetzes für das
Jahr 2003 ebenfalls rechtswidrig wäre, weil dieser Gesetzentwurf
nicht den Haushaltsprinzipien von Wahrheit, Klarheit und
Vollständigkeit genügen könnte.
Die Union wird diese unzweifelhaft verfassungs- und rechtswidrige
Verfahrensweise der rot-grünen Bundesregierung nicht hinnehmen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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