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Koschyk: Rot-Grün plant Reduzierungen bei der Integration junger Spätaussiedler

Berlin (ots)

Zu der Antwort der Parlamentarischen
Staatssekretärin im Bundesjugendministerium, Dr. Edith Niehuis, auf
die schriftliche Frage an die Bundesregierung zum Thema "Fortführung
der Garantiefondsmaßnahmen für junge Spätaussiedler" erklärt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Deutlich zeichnen sich die negativen Auswirkungen des rot-grünen
Zuwanderungsgesetzes, das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, bereits
jetzt für die deutschen Spätaussiedler ab. Vor allem die Träger der
außerschulischen Bildungsarbeit schlagen Alarm.
Durch den Wegfall der Garantiefondsmaßnahmen im Haushalt des
Jahres 2003 entsteht vor allen Dingen auf dem Gebiet der
Sprachförderung zum Erwerb eines Schulabschlusses für nicht mehr
schulpflichtige junge Spätaussiedler eine Lücke.
Auf die Frage, wie es die Bundesregierung rechtfertigt, die bisher
bestehende Möglichkeit für nicht mehr allgemein schulpflichtige junge
Spätaussiedler zu beenden, durch Garantiefondsmaßnahmen im
Sprachkursbereich einen qualifizierten deutschen Schulabschluss zu
erwerben, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesjugendministerium, Dr. Edith Niehuis, u.a.:
"Die Förderung von Sprachkursen für nicht mehr allgemein
schulpflichtige junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler über den
Garantiefonds kann deshalb zukünftig entfallen. Von der Möglichkeit
Sprachkurse mit qualifiziertem deutschem Schulabschluss anzubieten,
haben auch in der Vergangenheit nur einige Bundesländer Gebrauch
gemacht. Die Mehrzahl der Länder hat den Jugendlichen die Nachholung
des Schulabschlusses innerhalb ihrer schulischen Maßnahmen
ermöglicht. Dies muss in Zukunft zur Regel werden."
In der Antwort heißt es weiter:
"Da ab 2003 alle Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhaftem
Aufenthaltsrecht die gleiche sprachliche Erstintegrationsförderung
erhalten sollen, ist eine spezielle Sprachkursförderung einzelner
Zuwanderergruppen nach unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen nicht
mehr möglich."
Die Bundesregierung offenbart mit ihrer Antwort wieder einmal
ihren Willen, bei den wichtigen Integrationskosten zu sparen und das,
nachdem im Jahr 2001 zwei Zuwanderungskommissionen übereinstimmend
die gleichen Defizite ausgemacht haben.  Angesichts des allgemeinen
Konsenses darüber, dass insbesondere die Integration der jugendlichen
und jungen erwachsenen Spätaussiedler besonderer Anstrengung bedarf,
ist diese Haushaltsentscheidung der rot-grünen Bundesregierung mehr
als kontraproduktiv.
Entgegen der in der Antwort aufgestellten Behauptung haben nicht
nur einige Bundesländer von den Garantiefondsmaßnahmen Gebrauch
gemacht, vielmehr sind die Mittel aus dem Garantiefonds pro Jahr zu
98 Prozent abgerufen worden. Dies weist auf den großen Bedarf hin.
Dies weist aber auch darauf hin, dass die Bundesregierung hier wieder
einmal Politik zu Lasten der Bundesländer macht, in dem sie wichtige
Bundesaufgaben an die Länder delegiert.
In erster Linie geht die Kahlschlagpolitik der rot-grünen
Bundesregierung zu Lasten der deutschen Spätaussiedler und die daraus
erwachsenden Integrationsdefizite zu Lasten der Gesellschaft.
Eine Integrationspolitik je nach Ermessen und Kassenlage ist mit
der Union nicht zu machen. Die Sprachkursträger und die für die
Integration verantwortlichen Länder müssen Planungssicherheit bei den
Finanzmitteln haben, damit ein solides Integrationsangebot aufgebaut
werden kann, um nicht zuletzt dem Aussiedler und Migranten die
notwendige Förderung zukommen zu lassen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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