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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Naturschutz mit der Landwirtschaft, nicht gegen sie

Berlin (ots)

Anlässlich der 2. und 3. Lesung der Neufassung des
Bundesnaturschutzgesetzes erklärt der Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W.
Lippold MdB:
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die heute im Bundestag
gegen die Stimmen der Union verabschiedet wird, wird weitreichende
nachteilige Folgen für die Landwirtschaft haben und auch dem
Umweltschutz nicht dienen.
Statt den Konsens mit den Naturnutzern zu suchen, wird mit Mitteln
des Ordnungsrechts Umweltschutz von oben verordnet - ohne Rücksicht
auf ökonomische Sinnhaftigkeit und die langfristige Erreichbarkeit
der gewünschten Umweltschutzziele.
Das Bundesnaturschutzgesetz in seiner Neufassung sorgt weder
dafür, dass eine nachhaltige, umweltgerechte und standortangepasste
Pflege der Kulturlandschaften gefördert wird, noch sorgt sie für ein
übergreifendes Konzept des Landschafts- und damit auch des
Umweltschutzes.
Statt lediglich punktuell Umweltschutz von oben gegen die Belange
der Landwirtschaft zu verordnen - siehe z.B. die Schwächung des
Instruments des Vertragsnaturschutzes, das Fehlen von
Ausgleichsverpflichtungen für Umweltleistungen sowie die
Verpflichtung zur Schaffung von Biotopverbünden ohne Rücksicht
darauf, ob dies standortangepasst erfolgt oder nicht - hätte die
Bundesregierung besser ein ganzheitliches Konzept entwerfen sollen,
in dem die Belange und Bedürfnisse aller Beteiligten in ausreichendem
Maße berücksichtigt werden.
Ein solches ist ihr durch die Landschaftskonvention des
Europarates, mit der Ansatzpunkte zur ganzheitlichen rechtlichen
Erfassung von Landschaft unter Einbeziehung von Umweltaspekten
geschaffen wurden, auf dem Silbertablett präsentiert worden. Die
Bundesregierung hat es allerdings bisher nicht für nötig gehalten,
diese Konvention zu unterzeichnen, geschweige denn, die dort
enthaltenen neuen und sinnvollen Ansatzpunkte in ihr Gesetzesvorhaben
einfließen zu lassen.
Vor allem aber ist die Entscheidung der Bundesregierung, die
Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes als nicht
zustimmungspflichtiges Gesetz einzustufen, äußerst fragwürdig. Ihre
Begründung, Länderinteressen seien nicht betroffen, ist nicht
tragfähig. Die unionsgeführten Bundesländer sollten daher ernsthaft
überlegen, ob nicht eine verfassungsrechtliche Überprüfung dieser
Entscheidung vorgenommen werden sollte.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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