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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt mit

Berlin (ots)

Die SPD ist mit ihrem Antrag auf Erlaß einer
einstweiligen Verfügung gegen den Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuß, Andreas
Schmidt, vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Die SPD wollte
ihm Äußerungen über schwarze Konten im Zusammenhang mit der SPD und
ihren Unternehmensbeteiligungen verbieten lassen. Schmidt hatte den
Sozialdemokraten eine Verschleierung ihrer Vermögensverhältnisse
vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Köln hat nun in zweiter Instanz
eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Bonn aufgehoben und
die Äußerungen Schmidts für zulässig erklärt.
Andreas Schmidt kommentierte dieses Urteil wie folgt:
"Damit zeigt sich einmal mehr, daß sich die SPD auf Dauer nicht
dem Transparenzgebot des Grundgesetzes entziehen und weiter gegen das
Parteiengesetz verstoßen kann. Insbesondere ihre Beteiligung an
vielen Zeitungsverlagen hat die SPD zu einer regelrechten Medienkrake
gemacht, bei der nur schwer zu erkennen ist, auf welche Blätter sie
Zugriff hat. Dadurch wird ihr die Möglichkeit zum Einfluß auf die
Presse eröffnet, die ihrerseits eigentlich die Politik kontrollieren
sollte. Darin liegt ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip im
Grundgesetz."

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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