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Hasselfeldt: Nationales Übernahmegesetz kittet notdürftig die Einzelteile konzeptloser Schröder'scher Finanzmarktpolitik

Berlin (ots)

Zum Regierungsentwurf des Übernahmegesetzes, der am
morgigen Mittwoch, 11.07.01, im Kabinett verabschiedet werden soll,
äußert die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Entstehungsgeschichte des Übernahmegesetzes ist ein
Musterbeispiel für die Strategie- und Konzeptlosigkeit der Regierung
Schröder. Bis Anfang Mai wollte Bundesfinanzminister Eichel als
Anwalt liberaler Übernahmeregeln das Management einer
Zielgesellschaft noch zur strikten Neutralität verpflichten. Auf
Geheiß des Bundeskanzlers wurden dann die Abwehrmöglichkeiten des
Vorstandes durch Vorratsbeschlüsse erweitert. Nun fordert die
SPD-Fraktion im Chor mit den Gewerkschaften zusätzlich weitergehende
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Zuge von
Unternehmensübernahmen. Ein derartiges "Übernahmeverhinderungsgesetz"
wäre dazu geeignet, die Reputation des Finanzplatzes Deutschland
vollends zu verspielen.
Festzuhalten ist: Eine gesetzliche Regelung ist überfällig, um
Unternehmensübernahmen transparent zu gestalten, zu beschleunigen und
nicht zuletzt Minderheitsaktionäre zu schützen. Klar ist aber auch:
In Zeiten des Eurokann ein nationaler Alleingang nur eine zweitbeste
und vorübergehende Lösung sein. Eine europäische Regelung muss so
schnell wie möglich an ihre Stelle treten, um die Integration der
Finanzmärkte weiter voran zu treiben.
Unterschiedliche Regelungen im Gesellschaftsrecht wie "Goldene
Aktien", Mehrheitsstimmrechte oder Stimmrechtsbeschränkungen, müssen
dabei von Anfang an in die Verhandlungen mit einbezogen werden. Hätte
die Bundesregierung die Verhandlungen in Brüssel von Anfang an mit
Weitblick geführt und frühzeitig die Abschaffung dieser
Übernahmeblocker gefordert, hätten wir schon heute eine europäische
Lösung, die den Interessen des Finanzplatzes Deutschland weitaus
besser entsprechen würde als die nun vorgelegte nationale Regelung.
Maßvolle, klar umrissene Vorratsbeschlüsse sind eine
vorübergehende Lösung, um annähernd gleiche Bedingungen bei
Unternehmensübernahmen herzustellen, solange in anderen Ländern noch
gesellschaftsrechtliche Übernahmehemmnisse existieren. Die
Bundesregierung sollte klare ordnungspolitische Zeichen setzen und
sich auf europäischer Ebene aktiv für deren schnelle Abschaffung
engagieren. Keinesfalls dürfen weitere Stolpersteine für
Unternehmensübernahmen ins nationale Gesetz eingebaut werden. Damit
entstünde an den Finanzmärkten der fatale Eindruck, Deutschland
schotte seine momentanen Strukturen konsequent gegen den
internationalen Wettbewerb ab. Die leidtragenden wären die deutschen
Unternehmen, die sich am heimischen Kapitalmarkt nur zu ungünstigeren
Bedingungen finanzieren könnten als ihre ausländischen Wettbewerber.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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