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Geis/Röttgen: ZPO - als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet

Berlin (ots)

Zum Abschluss der Beratungen zur sog.
Zivilprozessreform im Rechtsausschuss erklären der rechtspolitische
Sprecher und der Berichterstatter der Union im Rechtsausschuss,
Norbert Geis MdB und Dr. Norbert Röttgen MdB:
Was einst als Tiger startete, ist nun als Bettvorleger gelandet:
Die sog. große Reform des Zivilprozesses ist als Reförmchen von der
rotgrünen Koalitionsmehrheit im Rechtsausschuss abgesegnet worden.
Von zentralen Punkten ihrer Zivilprozessreform hatte die Koalition
Abschied nehmen müssen, nachdem der Druck der Opposition und vor
allem der Berufsverbände ein zuvor nicht gekanntes Ausmaß erreicht
hatte.
-Die Konzentration aller Berufungs- und Beschwerdesachen bei den
Oberlandesgerichten wurde zurückgenommen.
-Die Tätigkeit des Einzelrichters in der Berufungsinstanz ist
nicht mehr zwingend, sondern in das Ermessen des Gerichts gestellt.
-Die Überprüfung des Tatsachenvortrags bleibt auch in der
Berufungsinstanz in gewissem Umfange künftig gesichert.
Dies sind samt und sonders Punkte, die von Opposition und
Fachverbänden gefordert wurden. Die Koalition ist jedoch nicht aus
besserer Einsicht eingeknickt, sondern um der Blamage zu entgehen,
möglicherweise am Bundesrat nicht vorbeizukommen.
Der Entwurf muss jedoch auch in der abgespeckten Form abgelehnt
werden.
-Die Experimentierklausel zur Zentralisierung der Berufungs- und
Beschwerdesachen bei den Oberlandesgerichten führt, wenn sie
wahrgenommen wird, zu einer Rechtszersplitterung, die an Zustände vor
1834 (Deutscher Zollverein) erinnert. Selbst in einem Bundesland kann
es von einem OLG-Bezirk zum nächsten verschiedene
Berufungszuständigkeiten geben. Europa lässt grüßen.
-Das Verfahren erster Instanz wird bürokratisiert durch eine
förmliche Güteverhandlung, die informell ohnehin stattfindet, und 
durch erweiterte Hinweis- und vor allem Dokumentationspflichten.
-Die sog. Gehörsrüge führt zu einer Extra-Runde, die wohl den
Abschluss der ersten Instanz verzögern, aber kaum wie beabsichtigt
das Verfassungsgericht entlasten wird.
Diese Restreform ist überflüssig und daher schädlich. Die Union
wird sie auch in der 2. Und 3. Lesung ablehnen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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