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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Geis: Rot-grüne Reform des Strafprozesses an der Grenze zur Strafvereitelung!

Berlin (ots)

Zu den Eckpunkten einer "Reform" des Strafprozesses
durch die Regierungskoalition erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die von SPD und Grünen vereinbarten Eckpunkte zur
Strafprozessordnung weisen in die völlig verkehrte Richtung. Im Falle
ihrer Umsetzung droht der Strafrechtspflege schwerer Schaden.
Was als Beteiligungsrechte des Beschuldigten zu Markte getragen
wird, läuft in Wahrheit auf eine groteske Verfahrensverzögerung
hinaus. Ein im Ermittlungsverfahren absolut überflüssiges
"Rechtsgespräch" etwa oder eine Überfrachtung des Zwischenverfahrens
mit einem "Anhörungstermin" würden nicht den geringsten Beitrag zur
Sachaufklärung leisten, dafür aber eine unvertretbare Mehrbelastung
für die Prozessbeteiligten darstellen. Zugleich würde der
Beschuldigte in die Lage versetzt, die Verfahrensdauer erheblich in
die Länge zu ziehen.
Die zu erwartende Verfahrensverzögerung hat System. Denn die
wesentlichen Elemente des Reformvorhabens weisen ein völlig
verfehltes Verständnis vom Sinn und Zweck des Strafverfahrens auf.
Das Strafverfahren dient gerade nicht dem Konsens, sondern der
Wahrheitsfindung und der Durchsetzung des staatlichen
Strafanspruches. Der Verteidiger hat dabei nicht das geringste
Interesse daran, die Effizienz der gegen seinen Mandanten gerichteten
Ermittlungen zu steigern.
Die dem Eckpunktepapier zugrunde liegende Tendenz, Verteidiger-
und Beschuldigtenrechte ohne zwingenden Grund zu überdehnen und damit
das Strafverfahren schon vor Beginn der Hauptverhandlung zu lähmen,
grenzt an Strafvereitelung. Nach dem vorgelegten Referentenentwurf
zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems erweist sich
Rot-Grün abermals als Anwalt der Täter. Die marginalen Elemente zur
Verbesserung des Opferschutzes dienen dabei erneut als bloßes
Feigenblatt. Die Zeche beider Reformvorhaben soll dem unbescholtenen
Bürger auferlegt werden, dessen Strafrechtsschutz in beträchtlichem
Maße beschnitten würde.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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