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Götz: Kommunen haben Rechtsanspruch auf Beteiligung an den UMTS-Erlösen

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorlage eines Rechtsgutachtens des
Münchener Verfassungsrechtlers Prof. Stefan Korioth zur Aufteilung
der UMTS-Erlöse zwischen Bund und Ländern erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:
Unser Land soll ein kooperativer, föderaler Staat sein. Deshalb
haben die Verfassungsväter mit dem Artikel 106 im Grundgesetz die
Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden
geregelt.
Der Umgang mit den Erlösen aus der UMTS-Versteigerung verstößt
klar gegen das Grundgesetz. Eichel hat den gesamten Betrag dem
Bundeshaushalt zugeschlagen: 100 Milliarden DM Erlöse plus 15
Milliarden DM Zinsersparnis. Nach dem Grundgesetz müssen diese
Einnahmen mit Ländern und Kommunen geteilt werden. Dies geht
eindeutig aus dem Gutachten von Prof. Korioth hervor, das die Länder
Bayern, Baden-Württemberg und Hessen in Auftrag gegeben haben.
"Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind neu
festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und
Ausgaben ... wesentlich anders entwickelt, ..." - so steht es im
Grundgesetz.
Durch die unverhofften und ohne eigene Aufwand eingenommenen
Lizenzgebühren steigerte der Bund seine Einnahmen im Jahr 2000 um
etwa ein Fünftel. Das ist "wesentlich", wie im Grundgesetz verankert.
Die Mehreinnahmen beim Bund führen bei den Kommunen zu erheblichen
Steuerausfällen. Denn die UMTS-Unternehmen können die Lizenzkosten
über 20 Jahre von den Körperschafts- und Gewerbesteuern absetzen. Das
trifft die Haushalte der Städte, Gemeinden und Kreise direkt und
zusätzlich durch den Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden.
Seit Antritt der Schröder-Regierung hat Rot-Grün durch
Bundesgesetze schon etwa 11 Milliarden DM pro Jahr aus den kommunalen
Haushalten "herausregiert". Das sind mehr als 10 Prozent der
gemeindlichen Steuereinnahmen.
Das Gleichgewicht zwischen Bund, Ländern und Gemeinden stimmt
nicht mehr.
Ich fordere die Bundesregierung auf, die Kommunen umgehend an den
Erlösen der UMTS-Versteigerung zu beteiligen. Der Raubbau an den
gemeindlichen Haushalten muss sofort enden. Im Gegenteil: Wir wollen
eine starke, freie und lokale Demokratie und keinen zentralistischen
Staat.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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