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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Embryonenschutzgesetz novellieren!

Berlin (ots)

Zu der gegenwärtigen Diskussion über das
Embryonenschutzgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das geltende Embryonenschutzgesetz gehört auf den Prüfstand,
jedoch gerade nicht im Sinne der gefährlich vagen Position, die
Bundeskanzler Gerhard Schröder eingenommen hat.
Der Schutz des menschlichen Lebens in seiner frühesten Phase muss
unmissverständlich festgeschrieben werden; bestehende
Strafschutzlücken sind unverzüglich zu schließen.
Es ist unerträglich, dass - außerhalb der Regelungen über den
Schwangerschaftsabbruch - selbst die vorsätzliche oder leichtfertige
Herbeiführung einer Gesundheitsbeschädigung des Embryos nach
geltendem Recht straflos ist. Selbst krasse ärztliche
Behandlungsfehler oder gar die vorsätzliche Schädigung mit der Folge
einer Todgeburt werden strafrechtlich allenfalls dann geahndet, wenn
zugleich eine Verletzung der (werdenden) Mutter vorliegt.
Das geltende Recht wird der hohen Bedeutung des bedrohten
Schutzgutes so nicht gerecht. Statt einer Lockerung der bestehenden
Vorschriften ist eine Verschärfung sowie eine unverzügliche
Klarstellung erforderlich, die auch der besorgniserregenden
Entwicklung in der Gentechnik unmissverständliche Grenzen setzt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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