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Krings/Grosse-Brömer: Opfer sexuellen Missbrauchs strafrechtlich besser schützen

Berlin (ots)

Zur aktuellen Diskussion über Kinder als Opfer
sexuellen Missbrauchs erklären der stellvertretende 
Fraktionsvorsitzende, Dr. Günter Krings MdB und der rechtspolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB:
Sexueller Missbrauch von Kindern muss strafrechtlich zum 
Verbrechen aufgestuft werden. Das Strafrecht muss bei diesen 
schrecklichen Taten endlich eine angemessene Antwort geben. Mit der 
Einordnung als Verbrechen beträgt die Mindeststrafe künftig ein Jahr.
Wir wollen zudem den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre erhöhen, damit 
die Taten nicht mehr nach 10, sondern erst nach 20 Jahren ab Eintritt
der Volljährigkeit verjähren.
Kindesmissbrauch hinterlässt tiefe seelische Narben und 
lebenslanges Leid. Es ist daher überfällig, die in der Gesellschaft 
verankerte Überzeugung, Kindesmissbrauch sei ein abscheuliches 
Verbrechen, auch im Strafrecht nachzuvollziehen. Die Union will 
deshalb eine entsprechende Initiative der Koalition anstoßen.
Nach geltendem Strafrecht ist der sexuelle Missbrauch von Kindern 
kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen mit einer Strafandrohung 
von maximal 10 Jahren. Dies bedeutet: Zum einen verjähren die Taten 
innerhalb von 10 Jahren und zum anderen liegt die Mindeststrafe nur 
bei 6 Monaten. Dieses Grunddelikt begeht, wer an einem Kind sexuelle 
Handlungen vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Hier findet 
direkter Körperkontakt statt, dessen Folgen die Opfer schwer 
traumatisiert zurück lässt. Von einem Verbrechen spricht man 
strafrechtlich erst, wenn die angedrohte Mindestfreiheitsstrafe ein 
Jahr oder darüber ist. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern besteht 
eine eklatante Schieflage, die wir jetzt beseitigen wollen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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