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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr/Deß/Bleser/Hornung:Landwirtschaftliches Unternehmertum stärken

Berlin (ots)

Anlässlich der Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes
am 26. und 27. Juni in Frankenthal erklären die Teilnehmer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB, Albert Deß
MdB, Peter Bleser MdB und Siegfried Hornung MdB:
1. Vorbemerkung
Dem Deutschen Bauernverband (DBV) und seinen Mitgliedern wünschen
wir für seine diesjährige Versammlung einen erfolgreichen Verlauf.
Wir unterstützen den DBV in seinen Bemühungen, die wirtschaftliche
Situation der deutschen Landwirtschaft nachhaltig zu verbessern. Die
Bundesregierung fordern wir auf, mit dem DBV bei der Umsetzung seiner
Anliegen kooperativ zusammenzuarbeiten.
2. Situation der Landwirtschaft
Laut Agrarbericht 2000 sind die Gewinne je Unternehmen mit über 7
% zurückgegangen und für das laufende Wirtschaftsjahr 1999/2000 ist
auch entgegen der Prognose des BML nicht mit einer nachhaltigen
Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu rechnen. Bezeichnend
für die prekäre Situation ist, trotz der Zunahme der Betriebe in den
neuen Ländern um fast 1 %, die Zahl der Betriebsaufgaben. Mit 5 % ist
sie so hoch, wie schon lange nicht mehr. Sie ist ein deutlicher
Hinweis darauf, wie wenig Vertrauen seitens der Landwirtschaft in
diese Regierung besteht.
Bei der Ursachenforschung für dieses schlechte Ergebnis wird man
schnell fündig. Nach ihren eigenen Berechnungen hat Rot-Grün die
Landwirtschaft alleine mit den haushalts- und finanzpolitischen
Beschlüssen mit jährlich 3 Mrd. DM belastet. Alleine durch die sog.
ökologische Steuerreform und die Kürzung der Gasölverbilligung von
850 Mio. DM auf 375 Mio. DM in diesem Jahr ergeben sich für die
deutsche Land- und Forstwirtschaft erheblich höhere Kraftstoffkosten
als in anderen Mitgliedstaaten.
Die deutsche Landwirtschaft ist einem immer rauer werdenden
Wettbewerb ausgesetzt. Die Möglichkeiten, unsere Landwirtschaft über
eine Preispolitik zu stützen, sind nicht zuletzt aufgrund der
schlechten Ergebnisse zur Agenda 2000 wesentlich beschnitten worden.
Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft muss auf
anderen Wegen erreicht werden. Unsere Bauern müssen wissen, wie es
jetzt in der Agrarpolitik weitergeht und ob Rot-Grün weiterhin wie in
der Vergangenheit gegen oder nunmehr für unsere Landwirtschaft
arbeitet.
Entscheidende Verbesserungen der Rahmenbedingungen unserer
heimischen Landwirtschaft kann man in erster Linie mit der nationalen
Politik erreichen. Wenn sich unsere Landwirte auf dem freien Markt
behaupten sollen, dann muss dass unternehmerische Klima auf der Ebene
der Produktion und Verarbeitung unverzüglich begünstigt und nicht wie
von Rot-Grün seit Übernahme der Regierung konsequent verschlechtert
werden.
3. Steuer- und Strukturpolitik
Nach wie vor ist die Ökosteuer für die Landwirtschaft und den
ländlichen Raum ein schwerer Klotz am Bein. Dabei ist inzwischen die
damit verbundene einseitige Belastung von vielen Seiten, u.a. dem
Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung, bestätigt.
Der Landwirtschaft ist bisher aus den Einnahmen dieser Steuer noch
keine Entlastung zugute gekommen. Sie wird vielmehr jährlich nach wie
vor mit 950 Mio. DM (netto) belastet. Auch das von der
Bundesregierung vorgelegte Konzept zur Unternehmensteuerreform
belastet einseitig den Mittelstand und die Landwirtschaft. Nach dem
Konzept von Rot-Grün würde die Belastung für die Landwirtschaft auf
über 330 Mio. DM ansteigen und erst danach bis 2008 langsam sinken.
Das Steuerkonzept von CDU/CSU sieht hingegen für landwirtschaftliche
Unternehmer durch die Absenkung des Tarifs bei der Einkommensteuer
eine starke Entlastung vor. Ferner werden Gewinne aus der Veräußerung
von landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Konzept von CDU/CSU
erheblich geringer belastet, damit nicht wie bei Rot-Grün eine
Benachteiligung gegenüber den großen Kapitalgesellschaften entsteht,
die ganze Teile ihres Unternehmens steuerfrei veräußern können.
Die bisherigen steuerlichen Änderungen einschließlich der
Ökosteuer sowie die willkürliche Absenkung der Vorsteuerpauschale
müssen aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft
umgehend zurückgenommen werden.
Die Besteuerung des Diesels in der Landwirtschaft mit 0,57 DM pro
Liter bedeutet gegenüber 1998 bei einem Steuersatz von 0,21 DM fast
eine Verdreifachung. Dies bedeutet einen großen Wettbewerbsnachteil
der deutschen Landwirte gegenüber ihren Kollegen in Frankreich,
Dänemark und den Niederlanden, die nicht einmal die Hälfte für einen
Liter Diesel zahlen müssen. Eine wirkliche Entlastung brächte die
Umsetzung der Forderung von CDU/CSU, den Einsatz von Agrardiesel zu
den Bedingungen von Heizöl zuzulassen, d.h. mit einem Steuersatz von
0,12 DM je Liter und der Folge, dass der Landwirtschaft die weiteren
Erhöhungen der Ökosteuer auf Diesel erspart bleiben.
Zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen
Landwirtschaft setzen sich CDU/CSU des weiteren für eine Stärkung und
Weiterentwicklung der Agrarstrukturförderung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes ein. Das Gewicht muss auf die einzelbetriebliche
Investitionsförderung verstärkt und landwirtschaftsfremde
Fördertatbestände gestrichen werden. Die Fördermaßnahmen müssen für
den Landwirt unbürokratisch und überschaubar gestaltet sein.
Zu den strukturverbessernden Maßnahmen gehört auch der Abbau von
Überregulierungen in den Bereichen Bau-, Umwelt- und
Saatgutverkehrsrecht. Die Umgehung des Patentverbotes für Sorten
durch Patente auf sortenzugehörige Pflanzen muss verhindert werden.
Dem Agrarhaushalt müssen für die Einführung einer
Vorruhestandsregelung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt
werden, um so den erheblich beschleunigten Strukturwandel sozial
abzufedern. Dadurch können auch die verbleibenden Betriebe durch Kauf
 von Land und Quoten zusätzlich ihre Existenzgrundlage verbreitern
und sichern.
4. Marktpolitik 
      a) Milchmarkt
Am 1. April 2000 ist die neue Zusatzabgabenverordnung für Milch in
Kraft getreten. Die mit der neuen Regelung bezweckte Stärkung der
aktiven Milcherzeuger muss mit sinkenden "Börsenpreisen" erreicht
werden. Fest steht schon jetzt, das seit der Verabschiedung der
Verordnung im Bundesrat Ende letzten Jahres die Quotenpreise weiter
gestiegen sind. Fest steht auch schon jetzt, dass das neue System
eine weitere Bürokratisierung der Landwirtschaft zur Folge hat. Zudem
kommt hinzu, dass die Abwicklung über die Verkaufsstellen
umsatzsteuerpflichtig ausgestaltet worden ist, so dass neue -
vermeidbare - Kostenbelastungen auf die Milcherzeuger zukommen. Der
Strukturwandel milchviehhaltender Betriebe wird gegenüber dem alten -
auch nicht voll befriedigendem System - behindert. Durch das Handeln
von Referenzmengen an nur wenigen Terminen im Jahr besteht nur noch
eine eingeschränkte Reaktionsmöglichkeit auf betriebliche
Veränderungen. Selbst eine von beiden Partnern gewollte
Zusammenlegung zweier Milchviehbetriebe ist nicht mehr möglich, da
die Übertragung der Quote nur noch ausschließlich über die
Verkaufsstellen erfolgen kann. Zu unterstützen sind die Forderungen
des DBV nach einem Preiskorridor für die erste Verkaufsbörse, damit
es hier nicht zu allzu großen preislichen Ausuferungen kommt.
Des weiteren muss man der Bundesregierung vorwerfen, dass sie es
nicht verstanden hat, im Rahmen der Beschlüsse zur Agenda 2000 eine
Ausdehnung der Milchproduktion in der EU zu verhindern. Durch diesen
Beschluss werden die Milchpreise weiter stark unter Druck geraten.
Im Hinblick auf die Laufzeit der Marktorganisation Milch bis 2008
müssen den Milcherzeugern frühzeitig Perspektiven für die Zeit danach
aufgezeigt werden, damit sie sich rechtzeitig auf neue
Marktbedingungen einstellen können.
b) Ackerkulturen
      Die Stützpreise bei Getreide wurden bereits durch die
Beschlüsse zur Agenda 2000 erheblich abgesenkt. Die
Ausgleichszahlungen kompensieren diese Preissenkungen nicht voll. Um
so wichtiger ist es deshalb, dass diese Ausgleichszahlungen Bestand
haben und nicht willkürlich verändert werden. Leider ist die
EU-Kommission von diesem Prinzip abgewichen, indem sie die
Interventionskriterien für Getreide verschlechtert hat. Diese
Maßnahme ist umso mehr zu verurteilen, als diese Änderung bereits für
die diesjährige Ernte gilt. Unverständlich ist auch die Kommentierung
der EU-Kommission. Sie begründet ihren Schritt als ein Signal für
mehr Wettbewerbsfähigkeit, obwohl damit die nordeuropäischen Anbauer
einseitig benachteiligt werden. Enttäuschend ist auch, dass die
Bundesregierung sich bei der Entscheidung der Stimme enthalten hat,
statt für eine Lösung einzutreten, die den Praxisbedingungen unter
Landwirten gerecht wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, in
Brüssel für die Wiederherstellung der bisherigen
Interventionskriterien Sorge zu tragen.
Die europäische Zuckermarktordnung, die bis zum Wirtschaftsjahr
2000/01 befristet ist, muss mindestens bis 2006/07 unter Beibehaltung
der bisherigen Konditionen verlängert werden. Sie hat sich sowohl
unter Kosten- als auch Einkommensgründen bisher bestens bewährt und
stellt eine stabile Marktversorgung sicher.
5. Absatzpolitik
Wer im Markt bestehen soll, braucht starke Marktpartner. In
Deutschland haben wir jedoch gerade im Verarbeitungs- und
Vermarktungsbereich erhebliche Strukturdefizite aufzuweisen.
Überkapazitäten und Ausnutzung der Nachfragemacht der Großunternehmen
gestalten die Absatzpolitik der deutschen Land- und
Ernährungswirtschaft schwierig.
Erforderlich ist bei uns: Kosteneinsparung durch
Strukturbereinigung, Fusionen und Kapazitätsabbau. Dieser Prozess ist
zwar in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaftsunternehmen selbst
und wird jetzt auch verstärkt angegangen, sollte aber von der Politik
durch die entsprechende Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
begleitet werden.
Vor allem im genossenschaftlichen Bereich geht man den Aufbruch in
neue Zeiten nun entschieden an und will im Verarbeitungsbereich sowie
im Handel durch Fusionen in schlagkräftige Dimensionen wachsen. Dies
wurde jedoch teilweise vom Kartellamt behindert. Ganz anders in
Skandinavien: Dort haben sich sowohl in der dänischen und
schwedischen Fleischindustrie als auch im Molkereisektor durch
Fusionen große Konzerne gebildet und damit die Voraussetzungen
geschaffen, auch weltweit operieren zu können.
Zusätzlich zur dringend erforderlichen Stärkung der inländischen
Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gilt es, eine umfassende
Wettbewerbsstrategie und offensive Exportförderungspolitik zu
starten, die unserer Ernährungswirtschaft den Zugang zu den
zukunftsträchtigen Märkten in Mittel- und Osteuropa sowie im
ostasiatischen Raum erschließt. Von diesem Weg sollten wir uns nicht
abbringen lassen, auch wenn jetzt der Export nach Russland stagniert,
und die Wirtschaftskrisen in den sogenannten Tigerstaaten die
gehegten Hoffnungen zunächst gedämpft haben. Strategie im
Konkurrenzkampf um internationale Märkte muss sein, diese frühzeitig
zu besetzen. Das heißt aber nicht, dass nur dort das Heil zu finden
ist, auch in Spanien ist z.B. ein aufnahmefähiger Markt!
Wenn wir uns nicht vollends von den Amerikanern vom Weltmarkt
verdrängen lassen wollen, die schon längst die agrar- und
handelspolitischen Weichen zur Eroberung dieser Märkte gestellt
haben, müssen auch wir Europäer - gemeinsam und auf nationaler Ebene
- eine strategische Handelspolitik einleiten. Die Kommission hat
diesbezüglich auch schon erste Schritte unternommen und will ab
diesem Jahr ein Programm zur Absatzförderung in Drittländer anlaufen
lassen.
Ziel muss der Aufbau einer auf den Weltmärkten erfolgreich
agierenden Ernährungsindustrie mit einem international nachgefragten
Produktangebot sein, die ihre Rohstoffe von einer wettbewerbsfähigen
heimischen Landwirtschaft bezieht. Diese wiederum muss verlässliche
Voraussetzungen erbringen hinsichtlich Kooperationsbereitschaft,
Liefertreue, Flexibilität, Preis und Qualität.
6. Verbraucherschutz
Agrarpolitik ist Verbraucherpolitik. Den Wünschen des Konsumenten
nach sicheren hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln muss
verstärkt Rechnung getragen werden.
Wir haben in Deutschland ein gut funktionierendes
Lebensmittelüberwachungs- und -kontrollsystem. Die jüngsten
Lebensmittelskandale in anderen EU-Mitgliedstaaten haben jedoch
gezeigt, dass dieses Niveau auf EU-Ebene noch nicht erreicht ist.
Seit der Einführung des Binnenmarktes am 1.1.1993 gibt es in diesem
Bereich noch erhebliche Defizite in Form unterschiedlicher
Gesetzgebung und Praktiken, die es schnellstens zu beseitigen gilt.
Es nützt den deutschen Verbrauchern und Landwirten wenig, wenn die
Lebensmittelüberwachung in Deutschland funktioniert und in anderen
EU-Mitgliedstaaten nicht. Die Grenzen sind offen. Um den Verbraucher
effektiv schützen zu können, ist die Schaffung der von der
EU-Kommission vorgesehenen Europäischen Lebensmittelbehörde
dringlich. Das vorhandene Frühwarnsystem muss weiter ausgebaut
werden. Bei Nichtbeachtung seitens eines Mitgliedstaates ist ein
hartes Vorgehen der EU-Kommission erforderlich.
7. Agrarsozialpolitik
Die Agrarsozialpolitik hat sich seit den 50er Jahren Schritt für
Schritt zu den wichtigen Säulen der nationalen Agrarpolitik
entwickelt. Durch die Beteiligung des Staates an der Finanzierung
konnten die bäuerlichen Familien beträchtlich von Sozialabgaben
entlastet und damit der Agrarstandort Deutschland in seiner
Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Durch die Kürzungen der
Bundeszuschüsse um über 700 Mio. DM wurde das agrarsoziale System
schlagartig schwer beschädigt. Für die Landwirte bedeuten die
Kürzungen erhebliche Beitragserhöhungen und damit eine weitere
Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
CDU/CSU treten dafür ein:
  • Die vorgenommenen Kürzungen der Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und Krankenversicherung der Landwirte in Höhe von 365 Mio. DM zurückzunehmen und der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Entlastung der Beitragszahler zufließen zu lassen.
  • Bei der Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durch Konsolidierung die Stärkung der wirtschaftlichen Betriebe in den Vordergrund zu stellen.
  • Bei der Alterssicherung der Landwirte den alten Mittelansatz wieder herzustellen und ebenso wie bei der Bundesknappschaft und der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung dem wachsenden Ungleichgewicht zwischen Beitragsempfängern und Beitragszahlern Rechnung zu tragen.
  • Bei der Neugestaltung der Sozialversicherungsträger der LSV keine zentrale Einrichtung zu schaffen, sondern im notwendigen und vertretbaren Umfang zukunftsfähige selbständige Sozialversicherungsträger zu erhalten und die Selbstverwaltung zu stärken. Die unverzichtbare Beratung der Landwirte vor Ort muss gewährleistet bleiben.
8. Naturschutzpolitik
Für unsere Landwirtschaft ist es wichtig, dass keine
Naturschutzpolitik gegen sie betrieben wird. Der Naturschutz braucht
die Landwirtschaft, um mit deren vielfältigen Erfahrungsschatz einer
in Generationen gewachsenen, nachhaltigen bäuerlichen
Landbewirtschaftung die Sicherung der natürlichen
Produktionsgrundlagen zu gewährleisten. Andererseits braucht die
Landwirtschaft eine intakte Natur, um gesunde Lebensmittel erzeugen
zu können. Landwirtschaft und Naturschutz für ein wirkungsvolles
Miteinander muss somit die politische Zielvorgabe sein. Wenn
Bundesumweltminister Trittin das Naturschutzgesetz zu Lasten der
Bauern ändern will, wird er auf erbitterten Widerstand von CDU/CSU
treffen. Er übersieht dabei, dass es unsere Landwirte sind, die seit
Jahrhunderten mit ihrer nachhaltigen Landbewirtschaftung die
Kulturlandschaft pflegen und aktiven Naturschutz praktizieren. Die
deutschen Landwirte und Waldbesitzer haben bereits über 40 % der
Fläche Deutschlands freiwillig in Umweltprogramme eingebracht.
Ausgleichsregelungen für Auflagen, die über die gute fachliche Praxis
hinausgehen, sind eine Selbstverständlichkeit. Mit der CDU/CSU wird
es keine Abschaffung der Ausgleichsregelung, keine Einführung einer
Verbandsklage sowie Änderung der Definition des Begriffs der guten
fachlichen Praxis zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft geben.
9. EU-Osterweiterung
Mit dem Kapitel Landwirtschaft ist vor kurzem eines der letzten
Kapitel in den Erweiterungsverhandlungen der EU mit den sechs Staaten
der sog. Luxemburg Gruppe eröffnet worden. Die EU-Osterweiterung ist
eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit, bei der sowohl die
direkten Auswirkungen agrarpolitischer Maßnahmen im Agrarsektor, als
auch deren mittelbare Konsequenzen über den Agrarsektor hinaus für
die betroffene Bevölkerung von großer Bedeutung sind.
Wie bei früheren Beitritten muss auch bei der Osterweiterung
uneingeschränkt nach dem Prinzip der vollständigen Übernahme des
Gemeinschaftsrechts vorgegangen werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass eine funktionierende Verwaltung zur Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften sowie zur Kontrolle vorhanden ist. Im Landwirtschafts- und Nahrungsmittelbereich sind wohl längere Übergangsfristen bis zur vollen Integration unumgänglich.
  • Das Erfordernis von Übergangsfristen in bestimmten Politikbereichen muss praxisgerecht gelöst werden, da im Gegensatz zu früheren Beitritten innerhalb der EU aufgrund des bestehenden Binnenmarktes jetzt keine Grenzen mehr vorhanden sind.
  • Es ist außerordentlich wichtig, dass im Falle eines Beitritts die heutigen hohen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz beibehalten werden.
Ein weiterer Kernpunkt der Verhandlungen werden die
Direktzahlungen sein, deren vollständige Übernahme die mittel- und
osteuropäische Beitrittskandidaten in seltener Einmütigkeit fordern.
Bei einer Übertragung der direkten Beihilfen entstünde eine
Finanzierungslücke von 12 Mrd. Euro, dies ist nicht finanzierbar.
Keinesfalls darf dafür der jetzige Haushalt für die EU-Agrarpolitik
herangezogen werden. Bei der Regionalpolitik ist eine Plafondierung
der Mittel erforderlich, da ansonsten die jetzigen EU-Staaten
finanziell überfordert werden. Von daher ist für die Osterweiterung
die bereits seit langem von CDU/CSU geforderte nationale
Kofinanzierung erforderlich. Zahlungen im Vorfeld des Beitritts und
ggf. während der Übergangsfristen sollten in erster Linie den Staaten
zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen und
Modernisierung der Verarbeitungsindustrie zur Verfügung gestellt
werden. Dies bringt für die Beitrittsländer mehr als Direktzahlungen.
10. WTO-Verhandlungen
Es ist positiv, dass die europäische Landwirtschaft zusammen mit
den Verbraucher-, Tier- und Umweltschützern in einem Boot sitzt und
man zusammen für die Anerkennung und Festschreibung der hohen
europäischen Standards streitet. Bei den Verhandlungen kann nicht der
absolut freie Handel höchste Maxime sein, sondern er muss auch zu
fairen Bedingungen stattfinden. Es darf nicht sein, dass künftig auf
der einen Seite Agrarprodukte zu niedrigsten Produktionskosten
erzeugt werden müssen, auf der anderen Seite den Handelskonzernen die
größte Gewinnspanne zu garantieren, denn dann bliebe der Verbraucher-
und Tierschutz sowie unsere Kulturlandschaft auf der Strecke.
Es war wichtig, dass die Europäer in Seattle geschlossen
aufgetreten sind. Dabei muss es bei den Verhandlungen in den
kommenden Monaten auch bleiben, um die wichtigen Ziele, wie der
Erhalt einer multifunktionalen Landwirtschaft und die Festschreibung
der hohen europäischen Standards, zu erreichen. Wenn nun
Bundeswirtschaftsminister Müller äußert, er habe Sympathie dafür,
wenn die EU beim Agrar-Subventionsabbau weiter unter Druck kommt,
sabotiert er wissentlich die Verhandlungsführung der EU. Die CDU/CSU
wird auch bei den kommenden Verhandlungen in Genf die EU weiter
unterstützen und so für die Interessen der Landwirte und der
Verbraucher eintreten.

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