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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Stübgen: Europa gestalten - nicht verhindern

Berlin (ots)

Zur Diskussion über die Beteiligung von Bundestag
und Bundesrat in EU-Angelegenheiten erklärt der Europapolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:
Der Deutsche Bundestag muss bei der jetzt notwendigen Gesetzgebung
zum neuen Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon zwingend 
berücksichtigen, dass ihm nach dem Urteil des 
Bundesverfassungsgerichtes eine besondere Verantwortung im Rahmen der
Mitwirkung in Angelegenheiten der EU zukommt. Diese 
Integrationsverantwortung muss der dynamischen Vertragsentwicklung 
des europäischen Integrationsprozesses Rechnung tragen und 
innerstaatlich den verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligungsrechten
des Bundestages und, sofern die Länder betroffen sind, des 
Bundesrates nach  Art. 23 GG genügen. Ein erneutes Scheitern des 
Begleitgesetzes in Karlsruhe kann sich niemand leisten. Die 
Neufassung des Begleitgesetzes muss folgende Punkte beinhalten.
I. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen
Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil sehr genau, in
welchen Fällen die Beteiligungsrechte ausgestaltet werden müssen. 
Diese zwingenden Mindestvorgaben müssen in einem Gesetz über die 
Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat geregelt 
werden. Damit wird sofort ersichtlich, wie die Vorgaben aus dem 
Urteil umgesetzt worden sind.
Es handelt sich dabei u.a. um die Mitwirkungspflichten der 
nationalen Parlamente, bei denen der Vertrag von Lissabon nicht 
hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar ist. Dazu gehören u. a. die 
Flexibilitätsklausel des Art. 352 AEUV, die
Brückenklauseln für den Übergang von der Einstimmigkeit zur 
Mehrheitsentscheidung, die Verfahren zur vereinfachten Änderung der 
Verträge gemäß Art. 48 AEUV und die Entwicklungsklauseln im 
Strafrecht und im Familienrecht.
Es sollte auch selbstverständlich sein, dass in der Vorlage der 
Parlamentsvorbehalt sowie die Einvernehmensherstellung aus der 
Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung 
(BT-Drs.-Nr. 16/13169) enthalten sein werden, zu der sich die 
Bundesregierung im Falle der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten und bei 
Vertragsänderungen verpflichtet hat.
II. Mitwirkungsrechte in einem Gesetz regeln
Der bisherigen Lösung, die Beteiligungsrechte des Parlamentes in 
einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bundestag und 
Bundesregierung (BBV) zu regeln, hat das Verfassungsgericht eine 
eindeutige Absage erteilt. Die Vereinbarung ist weder von ihrer nicht
eindeutigen Rechtsnatur noch ihrem Inhalt nach ausreichend, um die in
Art. 23 GG festgelegten Mitwirkungsrechte verfassungskonform 
auszugestalten. Die Regelungen der BBV müssen deshalb in ein 
Mitwirkungsgesetz aufgenommen werden. Bislang noch bestehende 
Auslegungsschwierigkeiten müssen dabei beseitigt werden.
Von besonderer Bedeutung für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist 
die Bindungswirkung der Stellungnahmen des Deutschen Bundestages für 
die Bundesregierung: Vor Festlegung ihrer Verhandlungsposition muss 
die Bundesregierung zukünftig dem Bundestag Gelegenheit zur 
Stellungnahme geben. Gibt der Bundestag dann eine Stellungnahme ab, 
muss diese für die Bundesregierung bindend sein; sie könnte davon in 
den Verhandlungen auf europäischer Ebene nur abweichen, wenn 
zwingende außen- und integrationspolitische Gründe dies erforderten 
(verbindliche Stellungnahmen).
Bei Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten nach Artikel 23 Absatz 3 
Satz 1 GG muss die Bundesregierung bei mangelnder Durchsetzbarkeit 
einen Parlamentsvorbehalt einlegen und Einvernehmen mit dem Deutschen
Bundestag vor einer abweichenden Ratsentscheidung herstellen 
(Parlamentsvorbehalt).
III. Zeitplan nicht durch überzogene Forderungen gefährden
Das Bundesverfassungsgericht macht die Hinterlegung der 
Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon von dem Inkrafttreten 
eines neuen Begleitgesetzes abhängig. Der Deutsche Bundestag hat 
durch einen ehrgeizigen Zeitplan sichergestellt, dass das 
Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen 
werden kann und das Gesetz am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt. Alles, 
was diesen Fahrplan gefährdet, lehnen wir strikt ab. Das betrifft 
insbesondere Forderungen, den Vertrag von Lissabon unter einen 
völkerrechtlichen Vorbehalt zu stellen. Einen solchen Vorbehalt hat 
das Bundesverfassungsgericht in keiner Weise gefordert. Andere 
Überlegungen zur Einführung eines neuen 
Integrationskontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht 
sollten auf die nächste Legislaturperiode vertagt werden.
Wir sehen beim jetzigen Stand der Gespräche gute Chancen, dass wir 
diesen ehrgeizigen Zeitplan umsetzen werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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