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Vaatz/Vosshoff/Rehberg: 17. Juni - Opferpension weiter auf Tagesordnung

Berlin (ots)

Anlässlich des 56. Jahrestages des Volksaufstandes
in der ehemaligen "DDR" am 17. Juni 1953 erklären zur 
SED-Opferpension der Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen 
CDU-Bundestagsabgeordneten Arnold Vaatz MdB und die beiden 
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Vosshoff MdB 
und Eckhardt Rehberg MdB:
Der unter Einsatz von Waffengewalt niedergeschlagene Volksaufstand
in der DDR am 17. Juni 1953 ist und bleibt ein wichtiger Gedenktag in
der deutschen Geschichte. Der Volksaufstand gegen das SED-Regime hat 
gezeigt, dass es mutige Menschen gab, die gegen Freiheitsentzug und 
Unterdrückung protestierten. Der 17. Juni 1953 steht für den 
Freiheitswillen der Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR. Viele 
derer, die sich dem SED-Regime widersetzten, wurden als politische 
Gefangene in den Gefängnissen der ehemaligen DDR ihrer Freiheit 
beraubt und gefoltert.
Wir können stolz darauf sein, dass es uns in der Großen Koalition 
in dieser Wahlperiode endlich gelungen ist, für politisch Verfolgte 
eine SED-Opferpension durchzusetzen. Der Staat gewährt 
antragsberechtigten Opfern der politischen Verfolgung in der 
ehemaligen DDR eine besondere Zuwendung in Höhe von 250 Euro als 
finanzielle Anerkennung für erlittenes Unrecht.
In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass die Bundesländer 
die Bewilligung der SED-Opferpension unterschiedlich handhaben und es
auch Fälle von Missbrauch gibt. Solche Zustände gilt es, in Zukunft 
gesetzlich zu verhindern.
Nach geltender Gesetzeslage (§ 17a Strafrechtliches 
Rehabilitierungsgesetz) wurden bisher drei Problemkreise 
identifiziert:
Erstens erfolgt die Berechnung der Mindesthaftdauer als 
Anspruchsvoraussetzung für die SED-Opferpension durch die 
Verwaltungen und Gerichte der Länder nicht einheitlich.
Zweitens werden Bezieher der SED-Opferpension mit Kindern 
benachteiligt, da ihnen das Kindergeld als eigenes Einkommen und 
nicht als Einkommen der Kinder angerechnet wird.
Drittens können in den Genuss der SED-Opferpension auch in der DDR
gewöhnlich kriminell gewordene Personen kommen, die in der "DDR" im 
Vergleich zur Bundesrepublik übermäßig verurteilt wurden. Hinzu 
kommen heutige Schwerverbrecher, die an sich als politisch Verfolgte 
an¬spruchsberechtigt sind, jedoch nach Wiederherstellung der 
Deutschen Einheit in der Bundesrepublik wegen anderer krimineller 
Taten verurteilt wurden.
Wir begrüßen daher ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates vom 
15. Mai 2009 zu einer entsprechenden Novellierung der 
SED-Opferpension. Allerdings ist es dem Deutschen Bundestag aus 
Zeitgründen nicht mehr möglich, den Gesetzentwurf noch in dieser 
Legislaturperiode zu beschließen. Die ostdeutschen 
CDU-Bundestagsabgeordneten werden das Thema aber unverzüglich zu 
Beginn der neuen Wahlperiode aufgreifen und ganz oben auf die 
politische Tagesordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen. Denn 
der jetzige Zustand ist unerträglich und muss schnellstmöglich 
geändert werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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