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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter" klärt letzte Details

Berlin (ots)

Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe
"Managergehälter" erklären die beiden Vorsitzenden, der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,  
Wolfgang Bosbach MdB und der stellvertretende Vorsitzende der 
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB:
Die von uns geleitete Arbeitsgruppe ist heute zur Auswertung der 
Experten-Anhörung im Rechtsausschuss vom vergangenen Montag 
zusammengekommen. Die Sachverständigen hatten ganz überwiegend die 
von der Koalition vorgesehenen Neuregelungen im Gesetz zur 
Angemessenheit von Vorstandsvergütungen (VorstAG) begrüßt.
Gleichwohl ergab die Anhörung einige Anregungen zu strafferen und 
klareren Formulierungen einzelner Regelungen, die die 
Koalitionsfraktionen aufgreifen wollen.
Auf der Grundlage der bereits erzielten Einigungen sowie der heute
vereinbarten letzten Details streben die Koalitionsfraktionen jetzt 
den Abschluss der Beratungen zum Gesetz über die Angemessenheit von 
Vorstandsvergütungen im Deutschen Bundestag in der nächsten 
Sitzungswoche Mitte Juni an.
Die heute vereinbarten abschliessenden Änderungen  betreffen 
folgende Punkte:
  • Die Vorgabe in § 87 Abs. 1 AktG, variable Vergütungsbestandteile an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung auszurichten wird deutlicher gefasst.
  • Die Regelung zur nachträglichen Herabsetzung von Vorstandsvergütungen (§ 87 Abs. 2 AktG) wird nicht als Muss-Vorschrift, sondern als Soll-Vorschrift flexibler gefasst. Die derzeit geltende Rechtslage (Kann-Vorschrift) wird dadurch aber deutlich verschärft.
  • In § 93 Abs. 2 AktG wird die Ausgestaltung des obligatorischen Selbstbehalts bei D&O-Versicherungen konkretisiert. Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts soll das 1,5-fache des vereinbarten Jahres-Festgehalts sein.
Die geplante Karenzzeitregelung beim Wechsel ehemaliger 
Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat einer börsennotierten 
Aktiengesellschaft (§ 100 Abs. 2 AktG) wird gestrafft. Es gilt eine 
2-jährige Karenzzeit, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag von 
Aktionären, die über mind. ein Viertel der Stimmrechte an der 
Gesellschaft halten.
In Anlehnung an die entsprechende Forderung des 
Corporate-Governance-Kodex soll der Aufsichtsrat, sofern variable 
Vergütungsbestandteile vereinbart werden, für diese eine 
Begrenzungsmöglichkeit im Falle außerordentlicher Entwicklungen 
vorsehen.
Insgesamt haben sich die Koalitionsfraktionen damit auf folgende 
Regelungen zur Sicherstellung der Angemessenheit von 
Vorstandsvergütungen verständigt:
- Kriterien der Angemessenheit der Vorstandsvergütung werden 
konkretisiert
- Anreizsysteme bei der Vorstandsvergütung sind an der nachhaltigen 
Unternehmensentwicklung auszurichten und sollen eine mehrjährige 
Bemessungsgrundlage haben.
- Aktienoptionen von Vorständen können zukünftig erst nach vier und 
nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden.
- Die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat 
bei außerordentlichen Entwicklungen wird erleichtert.
- Die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder wegen 
unangemessener Vergütungsfestsetzung werden verschärft.
- Die Offenlegung der Vergütung und Versorgungsleistungen der 
Vorstandsmitglieder wird konkretisiert.
- Der Aufsichtsrat soll die Entscheidung über Vorstandsverträge nicht
mehr zur abschließenden Behandlung an einen Ausschuss delegieren 
können.
- Ein verbindlicher Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen wird 
eingeführt.
- Für börsennotierte Aktiengesellschaften wird eine zweijährige 
Karenzzeit für den Wechsel bisheriger Vorstandsmitglieder in den 
Aufsichtsrat eingeführt, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag 
von Aktionären, die mind. 25% der Anteile halten.
- Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft soll das 
Recht haben, über Vergütungen der Vorstandsmitglieder beraten und - 
rechtliche nicht bindende - Beschlüsse fassen zu können.
- Der Aufsichtsrat soll eine Begrenzungsmöglichkeit für variable 
Bezüge für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vereinbaren.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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