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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Rot-Grüne Rechtspolitik schon wieder im Vermittlungsausschuss?

Berlin (ots)

Zu den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates,
zu dem von den Koalitionsfraktionen verabschiedeten
Strafverfahrensrecht "StVÄG 1999" den Vermittlungsausschuss
anzurufen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere
Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat aus insgesamt 23 Gründen,
d.h. mit 23 Anträgen, zu dem am 28. Januar 2000 von den
Koalitionsfraktionen verabschiedeten "Gesetz zur Änderung und
Ergänzung des Strafverfahrensrechts (StVÄG 1999)" den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Bereits im Dezember vergangenen
Jahres hatte der Bundesrat wegen gravierender handwerklicher Mängel
den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Stärkung der
Unabhängigkeit der Richter und Gerichte" in den Vermittlungsausschuss
geschickt. Damals war "nur" der Vorwurf erhoben worden, dass in Eile
und ohne Sorgfalt durchgepeitschte Gesetz sei ein schlechter Diener
der Rechtssicherheit gewesen. Diesmal muss sich die
Bundesjustizministerin den Vorwurf gefallen lassen, mit dem hier
verabschiedeten Gesetz werde die Strafverfolgung unnötig erschwert.
Innerhalb von nur drei Monaten wird also der Bundesjustizministerin
schon zum zweitenmal testiert, schlechte Arbeit gemacht zu haben -
und zwar nicht nur von der Opposition, sondern auch aus den
SPD-regierten Ländern.
Wir begrüßen es, dass den Strafverfolgungsbehörden für ihre
tägliche Arbeit eine umfassende Grundlage für die Datenerhebung und
deren Verwendung an die Hand gegeben wird. Der im Bundestag
verabschiedete Gesetzentwurf geht auf lange, sorgfältige und
intensive Vorarbeiten der CDU/CSU und F.D.P. Fraktionen der
vergangenen Legislaturperiode zurück. Die rot-grüne Koalition hat
aber die Chance vertan, auf der Grundlage dieser Vorarbeiten einen
Gesetzentwurf zu verabschieden, der die Belange des Datenschutzes und
der effektiven Strafverfolgung gleichermaßen berücksichtigt. Die
Strafverfolgung wird unnötig erschwert. Die von Rot-Grün
beschlossenen Regelungen sind teilweise nicht praktikabel und führen
zu einem enormen bürokratischen Aufwand. Unsere damalige Kritik im
Bundestag kann jetzt auch in den Anrufungsanträgen des Bundesrates
für den Vermittlungsausschuss nachgelesen werden.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass in unserem
Staat in Zeiten, in denen wir mit Personalvermehrung nicht rechnen
können, vielmehr Personalreduzierungen hinnehmen müssen, es eine ganz
besondere Verantwortung für die Wahrung der Effizienz der
Strafverfolgung gibt. Es geht darum, in einer vorsichtigen Abwägung
einerseits rechtsstaatliche Bedingungen wie rechtliches Gehör,
justizförmiges Strafverfahren, Belange des Datenschutzes und des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern, aber diesem
Staat andererseits auch die Instrumente zu lassen, die er braucht, um
im Kampf gegen die Kriminalität zu bestehen. Diese Abwägung hat die
Rot-Grüne Koalition zu Lasten der Strafverfolgung getroffen. Das
beweist, dass die Innere Sicherheit bei dieser Bundesregierung einen
schlechten Stellenwert hat.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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