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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: CDU/CSU-Initiative zur Verhinderung von einseitigen Belegungsstrukturen im Sozialwohnungsbestand

Berlin (ots)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gestern die
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des
Wohnungsbindungsgesetzes und des Altschuldenhilfegesetzes im
Bundestag beschlossen, der künftig auch im Bestand die Übertragung
von Mietpreis- und Belegungsbindungen von einer geförderten Wohnung
auf ungebundene, im Bestand des Investors vorhandene Wohnungen
ermöglichen soll. Dazu erklärt der wohnungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Einhergehend mit den Entspannungstendenzen auf den Wohnungsmärkten
werden seit einiger Zeit in der Wohnungs- und Städtebaupolitik wie
seitens der Wohnungswirtschaft unter dem Stichwort "Überforderte
Nachbarschaften" Aufgaben und Möglichkeiten zur Schaffung bzw.
Erhaltung ausgewogener Bewohnerstrukturen in den Großsiedlungen und
Stadtquartieren intensiv diskutiert. Die inzwischen von Bund und
Ländern in die Praxis umgesetzte Gemeinschaftsinitiative "Soziale
Stadt", mit der Städtebauförderungsmittel in "Stadtteile mit
besonderen Entwicklungsbedarf" gelenkt werden, ist einer der Wege,
sich diesen neuen Herausforderungen zu stellen - wie auch die
flankierende Bereitstellung geeigneter Rechtsinstrumente.
Über die sogenannte Mittelbare Belegung lassen sich Entwicklungen
in Richtung sozialer Destabilisierung von Wohnquartieren,
hervorgerufen durch hohe Anteile von Haushalten mit
Integrationsschwierigkeiten (wegen niedrigen Einkommens oder
ethnischer Zugehörigkeit) erfolgreich gegensteuern. Beim Bau neuer
Mietwohnungen ist die Mittelbare Belegung bereits nach geltendem
Recht möglich. Der Investor erhält öffentliche
Wohnungsbaufördermittel, die Mietpreis- und Belegungsbindungen werden
aber nicht für die neuen Wohnungen, sondern für ungebundene, im
Bestand des Investors vorhandene oder durch ihn neu errichtete
Mietwohnungen vereinbart.
Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir diese Möglichkeit jetzt
auch auf bestehende Sozialmietwohnungen ausdehnen. Im Ergebnis können
die Länder und Kommunen dann auch im 1. Förderungsweg geförderte
Sozialwohnungen mit Haushalten belegen, die die derzeit geltenden,
verbindlichen Einkommensgrenzen überschreiten. Zu den Voraussetzungen
gehören das Vorliegen eines öffentlichen Interesses wegen der
örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse, die Übertragung
aller Bindungen sowie die Möglichkeit, dass Förder- wie
Tauschwohnungen frei sind oder in Kürze frei werden. Dieses neue
Instrument sollen auch die neuen Länder für Wohnungen von
Wohnungsunternehmen, denen Altschuldenhilfe gewährt werden, anwenden
können.
Unser gesetzliches Anliegen wollte bereits der damalige
Bundesbauminister Töpfer nach Gesprächen mit den Ländern im Frühjahr
1998 in seine Reform zu einem neuen Wohnungsbaurecht einbauen -
bekanntlich hatte jedoch die Lafontainsche Blockadepolitik die
parlamentarische Umsetzung noch in der letzten Wahlperiode
verhindert. Die Wohnungswirtschaft drängt jetzt zurecht darauf, die
flexiblere Handhabung der Mittelbaren Belegung ohne weiteren
Zeitverzug einsetzen zu können; wenn es die rot-grüne Koalition mit
der Bekämpfung "Sozialer Brennpunkte" und dem Bund/Länder-Programm
"Soziale Stadt" ernst meint, wird sie an einen unverzüglichen Handeln
des Gesetzgebers nicht vorbei kommen. In der Sache dürfte zudem
unsere Initiative unstreitig sein, zumal eine gleichgerichtete
Initiative der bayerischen Landesregierung in den
Bundesrat-Ausschüssen bereits auf breite Akzeptanz bei den Ländern
gestoßen ist. Deshalb wäre es wohnungswirtschaftlich von Nachteil,
auf eine Umsetzung im Rahmen der auch von der neuen Bundesregierung
angekündigten Gesamtreform des Wohnungsbaurechts warten zu wollen,
mit der nach dem derzeitigen Vorbereitungsstand, wenn überhaupt,
frühestens im nächsten Jahr, mit einem Inkrafttreten erst im Jahr
2002 zu rechnen wäre.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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