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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr/Schindler: Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei Weingesetzänderung erfolgreich auf den Weg gebracht

Berlin (ots)

Zu den abschließenden Beratungen des Weingesetzes
im Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages erklären der
agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB, und der Berichterstatter für Wein,
Norbert Schindler MdB:
Durch unsere starke Positionierung, aber auch durch die diesmal
sehr konstruktive Haltung der Koalitionsparteien konnten wir
wichtigen Wünschen der Weinwirtschaft schon während der Beratungen
entgegen kommen. Damit haben wir ein sehr vernünftiges Gesamtpaket
geschnürt:
Der wesentlichste Punkt, der im ersten Entwurf, d.h. bei den
AGENDA-Beschlüssen zur Angleichung des Weinrechts nicht beinhaltet
war, ist nun mit aufgenommen: Die Marktspaltung zu Gunsten einer
besseren Qualität im Weinbau (veränderter Markt für Qualitätsweine)
ist ein neues Zeichen. Darüber hinaus wird den Bundesländern die
Wahlmöglichkeit zur begrenzten Überlagerung als Alternative zur
Verfügung stehen. Bei der begrenzten Überlagerung können die
einzelnen Anbaugebiete die 20 %-Überlagerung als Alternative zum
Marktspaltungsmodell wählen.
Mit dieser gesetzlichen Regelung eröffnen wir die Möglichkeit,
dass im billigsten Preissegment deutsche Überschüsse auf
EU-Preisniveau oder darüber, kontinuierlich abfließen können und
somit eine durchgängige Marktbeschickung in diesem Bereich
gewährleistet wird.
Die Konsequenz aus der Marktspaltung dient mit Sicherheit zur
Stabilisierung des Qualitätsweinmarktes. In diesem Zusammenhang
können wir deshalb auch den gut gemachten Hausaufgaben des Deutschen
Weinbauverbandes zustimmen, dessen Vorschläge einfach überzeugend
sind.
Die anderen offenen Fragen, die in den nächsten Monaten noch zu
beantworten sind, bedürfen natürlich noch ruhigeren Fachdiskussionen.
Aber als Erfolg ist anzusehen, dass wir auch schon heute der
besonderen Situation zukünftiger Ernten Rechnung getragen haben. Die
Verantwortung hierfür wird mit den von uns gemeinsam eingebrachten
Änderungen im Gesetz deutlich gemacht!
Auch die zügige Verabschiedung gibt den Bundesländern die
Möglichkeit, das Gesetz in Ruhe in Länderverordnungen umzusetzen.
Damit setzen wir uns nicht dem Vorwurf aus, dass erst kurz vor einer
Ernte neue Gesetze veranlasst würden. Heute können sich alle
Beteiligten rechtzeitig und lange vor der Ernte auf die neuen
Gegebenheiten einstellen!
Über den Kernbereich des Gesetzes hinaus wurde Einigkeit darüber
erzielt, dass die einzelnen Bundesländer im Rahmen freiwilliger
Vereinbarungen besondere Bezeichnungen bei hohen
Qualitätsanforderungen erlauben dürfen und so z.B. die Bezeichnung
"Classic" eingeführt werden kann! Dies bedeutet mehr Verantwortung
vor Ort; dieser müssen sich die Weinbauländer und Anbaugebiete in der
Umsetzung jedoch stellen!

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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