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Verlängerte Widerrufsfrist für Internet-Kunden
Noch nach Monaten Geld zurück

Hannover (ots)

Eine Gesetzesänderung könnte sich zu einem
Alptraum von Online-Händlern entwickeln: Sie müssen verkaufte Waren
noch nach Monaten gegen den vollen Verkaufspreis zurücknehmen, wenn
sie die Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert haben.
Dabei ist die Informationspflicht der Händler nur schwer zu erfüllen,
schreibt das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 23/02.
Für die Kunden ist es das reinste Schlaraffenland: Erst die neue
Kaffeemaschine über das Internet bestellen und dann nach einem halben
Jahr ohne Angabe von Gründen einfach wieder zurückgeben.
Normalerweise gilt das Widerrufsrecht bei Einkäufen über das
Internet, Telefon, per Fax oder an der Haustür nur zwei Wochen lang.
Im Zuge einer Gesetzesänderung, die ab 1. November in Kraft tritt,
verlängert sich die Rückgabefrist theoretisch aber bis ins
Unendliche, wenn die Anbieter ihre Kunden nicht gesetzeskonform über
das 14-Tage-Widerrufsrecht informieren. Das heißt in diesem Fall,
dass der Kunde die Informationen in Schriftform erhalten und
dauerhaft wieder nachlesen können muss. Eine Belehrung vor dem Kauf
über die Webseite des Händlers reicht nicht aus.
"Es läuft darauf hinaus, dass der Bestellvorgang für den Kunden
weitaus komplizierter werden kann, wenn er vorher beispielsweise den
Erhalt einer E-Mail oder die lokale Speicherung der Informationen
bestätigen muss," erklärt c't-Redakteur Peter Schmitz. "Außerdem
vertreten einige Juristen die Meinung, dass Lösungen, in denen der
Kunde aktiv bei seiner eigenen Belehrung helfen soll, juristisch
nicht zulässig sind."
Der Gesetzgeber habe mit der Gesetzesänderung in erster Linie den
Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften verbessern wollen, berichtet
c't. Es sei fraglich, ob die Konsequenzen für Online-Händler im
Vorfeld hinreichend bedacht wurden. (psz)
Titelbild c't 23/2002: 
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/02/ct232002.jpg
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