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DocMorris ohne Apotheek van Wersch

Eschborn (ots)

Der niederländische Arzneimittelversender
DocMorris wird in Zukunft auf die irreführende Behauptung verzichten
müssen, 0800DocMorris.com sei ein Internetdienst der Apotheek van
Wersch. So wertete der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes,
Hermann S. Keller, eine Abschlusserklärung der niederländischen
Apotheek van Wersch. Gemeinsam mit der DocMorris N.V. i. Gr. hatte
die Apotheke in den letzten Monaten für Aufsehen gesorgt, weil sie
einen rechtswidrigen Internethandel mit Medikamenten aus den
Niederlanden nach Deutschland aufgebaut hat. Dies hatte das
Landgericht Frankfurt in der vorigen Woche mit einer Einstweiligen
Verfügung untersagt. Dem Deutschen Apothekerverband als Kläger liegt
nunmehr eine Erklärung der Apotheek van Wersch vor, in der sie auf
eine Berufung verzichtet und sich gleichzeitig verpflichtet, jeden
gewerbsmäßigen Internethandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
gegenüber Endverbrauchern in Deutschland zu unterlassen.
Dies schafft für den Verbraucher nun eine völlig andere
Ausgangslage. Nachdem der Betrieb des Internetversenders ohnehin
schon rechtswidrig war, hat der potentielle Kunde nun nicht einmal
mehr die Gewissheit, von der Apotheek van Wersch als zugelassener
Apotheke beliefert zu werden. Damit ist DocMorris von anderen
Versandhändlern nicht mehr zu unterscheiden. Weiterhin kann also das
Unternehmen auch für die Krankenkassen kein akzeptabler Lieferant für
die Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln sein.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196) 928-181/184/185
Fax: (06196) 928-183

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