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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Interne Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird optimiert

Nürnberg (ots)

Während der ersten Stufe der Reform der BA
standen die Kernaufgaben der Arbeitsverwaltung im Mittelpunkt. Die 
zahlreichen Veränderungen in diesem Bereich haben Anpassungen bei der
internen Verwaltung der BA notwendig gemacht. Die Verwaltung der 
Arbeitsagenturen ist in ihrem heutigen Aufbau nicht mehr optimal, da 
sie die Neuerungen im operativen Bereich noch nicht nachgezeichnet 
hat. Nun steht die erforderliche Neuordnung an. Im Kern geht es 
darum, die internen Dienste, die das operative Geschäft unterstützen,
in Standorten zu bündeln. Ziel ist eine bessere und effektivere 
Verwaltung, keine Strukturänderung der BA. Kunden haben keine 
Nachteile zu befürchten.
Die BA bleibt in der Fläche
- Die Arbeitsagenturen werden nicht strukturell neu gegliedert. Sie 
bleiben als Dienststellen erhalten. Die Verantwortung für den 
Eingliederungstitel wird unter Beteiligung der bestehenden 
Selbstverwaltungsorgane weiterhin dezentral wahrgenommen.
- Die Regionaldirektionen werden nicht neu gegliedert.
- Die Geschäftsstellenstruktur wird ebenfalls im Wesentlichen 
beibehalten.
- Die Struktur der BA (Zentrale, 10 Regionaldirektionen, 178 
Agenturen mit jeweils eigener Geschäftsführung und Selbstverwaltung) 
bleibt erhalten.
Kernziele der Optimierung der Verwaltung
- Die operativen Kernaufgaben der BA werden durch die Internen 
Services besser unterstützt. Dadurch werden die Geschäftsführungen 
der Agenturen von Verwaltungsaufgaben entlastet und können sich so 
verstärkt dem operativen Geschäft - auch und vor allem in Bezug auf 
das SGB II - widmen.
- Die Internen Services erbringen qualitativ bessere Leistungen und 
werden transparenter gesteuert.
Nur Verwaltungsaufgaben werden gebündelt
- Die innere Organisation und Führungsstruktur werden sukzessive 
angepasst. Es werden Interne Services für mehrere Agenturen gebildet,
in denen die Verwaltungsaufgaben gebündelt wahrgenommen werden 
(Personal, Controlling/Finanzen, Infrastruktur und infrastrukturelle 
Dienste).
- Da nicht alle Serviceaufgaben durch Interne Services wirtschaftlich
wahrgenommen werden können, werden ergänzend Stützpunktsysteme 
eingerichtet (Statistik, Einkauf, Interne Revision, 
Forderungsmanagement).
- Für die Arbeitsgemeinschaften im SGB II und die Agenturen für 
Arbeit verändern sich die Betreuung und der Dienstleistungsumfang 
nicht. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben die Ansprechpartner 
gleich.
Die Vorsitzenden der Geschäftsführung und die Geschäftsführer 
Finanzen aller örtlichen Agenturen und Regionaldirektionen werden in 
dieser Woche in der Hochschule der BA in Mannheim über die dazu 
erforderlichen Umsetzungsschritte informiert.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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