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Eichhorn: Nichtraucherschutz in Deutschland: Es ist Zeit zum Handeln

Berlin (ots)

Anlässlich des Welt-Nichtrauchertags am 31. Mai
erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria 
Eichhorn MdB:
Der diesjährige Welt-Nichtrauchertag steht unter dem Motto: 
"Tabak: Tödlich in jeder Form". In der Tat bestreitet heute niemand 
mehr, dass Rauchen schädlich ist und oft tödlich endet. Der Genuss 
von Tabak hat fatale Auswirkungen gerade auf junge Menschen. 45 % der
12 bis 20-jährigen rauchen, mehr als in jeder anderen Altersgruppe.
Beim Nichtraucherschutz, insbesondere dem Schutz der Jugend vor 
dem Rauchen muss deshalb gehandelt werden. Nach dem Erfolg von 
Nichtrauchergesetzen wie in Italien und Irland, muss auch in 
Deutschland über ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden 
und Restaurants intensiver nachgedacht werden. Insbesondere im Umfeld
von Veranstaltungen und Gebäuden, die vor allem Jugendliche als 
Zielgruppe haben, muss ein generelles Tabakverbot gelten. Dazu gehört
auch, dass alle Zigarettenautomaten in diesen Bereichen abmontiert 
werden.
Freiwillige Selbstverpflichtungen, wie die des Deutschen Hotel- 
und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zum Schutz der Nichtraucher sind 
begrüßenswert. Allerdings gibt es immer mehr Zweifel, ob die 
Vereinbarung zum 1.3.2006 tatsächlich erreicht wurde. Wir brauchen 
spürbare Verbesserungen, nicht nur Versprechungen.
Dabei ist die Angst der Gastronomen vor Umsatzeinbussen infolge 
eines Anti-Rauchergesetzes völlig unbegründet. Studien aus Ländern, 
in denen es bereits Nichtrauchergesetze gibt belegen, dass nach 
Einführung des Gesetzes sogar höhere Umsätze bei Speisen erzielt 
wurden, während der Getränkeumsatz konstant blieb. Dies zeigt: Die 
Menschen speisen lieber rauchfrei! Deutschland bildet hier keine 
Ausnahme. Eine im Februar 2006 veröffentlichte Studie des Deutschen 
Krebsforschungszentrums bestätigt, dass die überwiegende Mehrheit, 84
% der Deutschen, sich durch den Rauch in Gaststätten belästigt 
fühlen. Diese 84 % gaben an, häufiger essen gehen zu wollen, wenn das
Rauchen in Gaststätten verboten werden würde.
Auch die Mitarbeiter der Gastronomie leiden unter der erheblichen 
Tabakbelastung in den Restaurants. Wie alle anderen Angestellten, 
haben auch sie das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Sie 
dürfen, wenn es um den Arbeitsschutz geht, nicht länger Angestellte 
zweiter Klasse sein.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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