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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA-Haushalt 2004 vom Verwaltungsrat mit Genehmigungsauflagen der Bundesregierung erneut festgestellt

Nürnberg (ots)

Am Donnerstag hat der Verwaltungsrat der
Bundesanstalt für Arbeit (BA), der künftigen Bundesagentur für
Arbeit, den Haushaltsplan 2004 mit einem Gesamtvolumen von 56,99
Milliarden Euro erneut festgestellt. Dies ist erforderlich geworden,
weil die Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Bundesregierung
vom 17. Dezember 2003 Maßgaben enthielt. Sie betreffen eine teilweise
Stellenplanflexibilisierung für Angestellte, soweit hierzu ein
Kontrakt zwischen der Bundesregierung und der BA abgeschlossen wird.
Darüber hinaus wurde die BA verpflichtet, vor der Aufhebung von
Haushaltssperren das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium der Finanzen
herzustellen.
Die Haushaltsansätze blieben unverändert. Im Haushaltsplan 2004
übersteigen die Ausgaben die Einnahmen und machen einen
Bundeszuschuss von 5,21 Milliarden Euro erforderlich.
Der Verwaltungsrat der BA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirkungen
der aktiven Arbeitsförderung im nächsten Haushaltsjahr trotz
eingeschränkter Ressourcen weiter zu verbessern. Er geht davon aus,
dass durch die Umsetzung der Reform der BA die Dienstleistungen
wirksamer und wirtschaftlicher erbracht werden. Der Verwaltungsrat
hat erstmals die Verteilungsentscheidung für das Budget des
Eingliederungstitels in Höhe von 10,29 Milliarden Euro für einen Teil
der Eingliederungsleistungen auch auf Basis eines auf allen Ebenen
der BA geführten Ziel- und Budgetplanungsprozesses getroffen.
Dieses neue Steuerungsmodell sieht vor, dass mit der Einführung
von Wirkungs- und Leistungszielen die Geschäftseinheiten vor Ort ein
hohes Maß an Freiheit und Verantwortung zur Zielerreichung haben. Die
Steuerung über Ausgabenziele wird künftig keine Rolle mehr spielen,
sondern die am Arbeitsmarkt erzielten Wirkungen werden die
entscheidende Messgröße sein.
Der Verwaltungsrat erwartet dadurch eine deutliche Verbesserung
des Verhältnisses von Aufwand und Wirkung. Begleitet wird die neue
Steuerung durch ein effizientes Controlling, das Transparenz über das
Erreichen der Ziele für alle Beteiligten herstellt und das Nachhalten
der Ziele gewährleistet.
Die wirkungsorientierte Verteilung der Mittel für die aktive
Arbeitsförderung führt auch zu Konsequenzen bei einzelnen
Bundesländern im Vergleich zur bisherigen Verteilung der Mittel nach
einem Berechnungsmodus des Arbeitsmarktindikators. Die BA erfüllt mit
Einführung der neuen Steuerung eine der wesentlichen Forderungen der
Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
(Hartz-Kommission).
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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