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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat auf seiner außerordentlichen Sitzung am 14. Februar 2002 in Berlin zwei Beschlüsse gefasst. Sie lauten wie folgt:

Nürnberg (ots)

   1. Beschluss
Ungeachtet von nach wie vor bestehenden Bewertungsunterschieden in
Einzelfragen stimmen Bundesrechnungshof und Innenrevision der
Bundesanstalt in Folgendem überein:
Es gibt einen erheblichen Umfang fehlerhafter Zuordnungen von
Vermittlungen in der Statistik.
Ein erheblicher Anteil von Zuordnungen von Vermittlungen sind
darüber hinaus nicht nachvollziehbar.
Diese Abweichungen sind nicht gleichzusetzen mit mangelnden
Aktivitäten des mit der Vermittlung beauftragten Personals.
Für die fehlerhafte Erfassung von Vermittlungen benennen
Bundesrechnungshof und Innenrevision im Wesentlichen drei Ursachen:
* Steuerungsdefizite
   * Technische Defizite
   * Fachliche Defizite, insbesondere Unsicherheit über Weisungen
Der Begriff "Fehlbuchungen" ist nicht gleichzusetzen mit bewussten
Manipulationen. Der Bundesrechnungshof legt Wert darauf, dass er dies
auch nie getan hat.
Der Präsident hat dem Vorstand gegenüber erklärt, dass aus den
1998 erhobenen Vorwürfen Konsequenzen gezogen worden sind, die aus
heutiger Sicht aber nicht  ausgereicht haben. Der Vorstand hat dies
zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem
Präsidenten fortsetzen.
1. Beschluss
1. Die Bundesanstalt für Arbeit tut alles, um JOB-AQTIV und die
Vermittlungsoffensive erfolgreich umzusetzen. Damit leistet sie einen
wichtigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit.
2. Die Bundesanstalt für Arbeit konzentriert sich noch intensiver
auf das Kerngeschäft der Arbeitsvermittlung. Der Aufgabenkatalog des
Arbeitsvermittlers wird entrümpelt. Es werden kurzfristig personelle
und technische Kapazitäten mobilisiert, um die Arbeitsvermittlung in
den Arbeitsämtern zu stärken.
3. Mit Arbeitsamt 2000 hat die Bundesanstalt für Arbeit bereits
Reformen hin zum modernen Dienstleister eingeleitet. Dieser Prozess
wird mit einer stärkeren Ausrichtung auf die Zusammenführung von
Stellen und Bewerbern vorangetrieben und durch weitere
Organisationsuntersuchungen unterstützt.
4. Jedes Arbeitsamt richtet ein betriebs-/arbeitgeberorientiertes
Call-Center im Sinne einer Stellenagentur ein. Durch organisatorische
Regelungen wird sichergestellt, dass allen Arbeitgeberanliegen
unverzüglich nachgekommen wird.
5. Die Bundesanstalt für Arbeit hat qualifizierte, engagierte und
motivierte Mitarbeiter. Die Personalentwicklung setzt den Schwerpunkt
deutlicher auf die Förderung des Mitarbeiters hin zum modernen
Dienstleister und Personalmanager. Die Bundesanstalt prüft ein
internes Anreizsystem, das die Bedeutung der Vermittlung heraushebt.
6. Der Vorstand fordert die Verwaltung auf, die mit dem
JOB-AQTIV-Gesetz erweiterten Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit
privaten Vermittlern sowie mit kommunalen und regionalen
Einrichtungen zu nutzen und auszuweiten. Ziel ist es, die jeweiligen
Stärken von öffentlich-rechtlicher und privater Vermittlung im
Interesse der Arbeitslosen sinnvoll miteinander zu verbinden.
7. Die Bundesanstalt für Arbeit führt ein Beschwerdemanagement für
Kunden und Mitarbeiter ein. Dies wird ergänzt durch Befragungen von
Kunden und Vermittlern mit Hilfe von Externen.
8. Zur Umsetzung der vom Vorstand am 6.2.2002 beschlossenen
Vermittlungsoffensive wird zur Überprüfung der Aufbau- und
Ablauforganisation der Bundesanstalt für Arbeit eine Lenkungsgruppe
mit je drei Vertretern aus allen drei Gruppen aus Vorstand und
Verwaltungsrat eingesetzt. Folgende Persönlichkeiten haben sich
bereits bereit erklärt: Prof. Dr. Hans-Jürgen Krupp, Präsident a.D. 
der LZB Nord; Herr Dr. Hans Matthöfer, Bundesminister a.D.; Herr Dr.
Franz Schoser, Hauptgeschäftsführer des DIHT i.R.; Dr. Hermann Hill,
Staatsminister a.D.
9. Der Vorstand fordert die Verwaltung auf:
* Alle Erfolgsstatistiken der BA einer Überprüfung zu unterziehen.
   * Vorschläge zu unterbreiten, wie die Validität der
    Erfolgsstatistiken zukünftig sichergestellt werden kann.
   Diese Vorschläge werden durch externe Sachverständige überprüft.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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