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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitgeber-Meldung zur Beschäftigung Schwerbehinderter fällig

Nürnberg (ots)

Ab Januar müssen wieder zahlreiche Arbeitgeber
bis spätestens 31. März 2002 ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht
nachkommen. Betroffen hiervon sind alle diejenigen, die im Jahr 2001
mindestens in einem Monat zwanzig und mehr Arbeitsplätze hatten und
deshalb zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet
sind. Alle Betriebe erhalten in diesen Wochen ein entsprechendes
Schreiben der Arbeitsämter und die dazu gehörenden Vordrucke.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen (SchwbBAG) und dem Sozialgesetzbuch -
Neuntes Buch - (SGB IX) haben sich für Arbeitgeber ab dem 1.1.2001
folgende Veränderungen bei der Pflicht zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen ergeben:
  • Beschäftigungspflichtig sind Arbeitgeber mit 20 Arbeitsplätzen und mehr (bisher 16 und mehr), * der Umfang der Beschäftigungspflicht beträgt fünf Prozent (bisher sechs Prozent), * die Höhe der Ausgleichsabgabe wird aufgrund einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Sie beträgt monatlich bei einer Beschäftigungsquote:
  • von 3 % bis weniger als 5 % = 200 DM/105 EUR * von 2 % bis weniger als 3 % = 350 DM/180 EUR * von weniger als 2 % = 500 DM/260 EUR
monatlich pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz.
Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen: Betriebe mit bis zu 39
Arbeitsplätzen zahlen 200 DM/105 EUR monatlich, wenn sie den
Pflichtarbeitsplatz nicht besetzen; Betriebe mit bis zu 59
Arbeitsplätzen zahlen 350 DM/180 EUR monatlich, wenn sie keinen
Pflichtarbeitsplatz besetzen und 200 DM/105 EUR monatlich, wenn sie
nur einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Weitere Informationen für Arbeitgeber zum Anzeigeverfahren gibt 
es beim kostenlosen INFO-Telefon 0800/15 15 15 2 und im Internet
unter www.arbeitsamt.de. Dort stehen auch die erforderlichen
Vordrucke zum Herunterladen bereit.
Auskünfte erteilen auch die örtlich zuständigen Arbeitsämter.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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