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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Folge 6 von 6: Erziehungszeiten werden in die Arbeitslosenversicherung einbezogen

Nürnberg (ots)

Mütter und Väter, die Kinder erziehen, können
zukünftig genauso wie Arbeitnehmer einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld erwerben. Vom 1. Januar 2003 an werden Zeiten des
Bezuges von Mutterschaftsgeld und der Betreuung und Erziehung eines
Kindes bis zum dritten Lebensjahr in die Versicherungspflicht
einbezogen. Damit verbessert das Job-AQTIV-Gesetz die soziale
Absicherung von Eltern, die Kinder erziehen.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zum Kreis der Arbeitnehmer
gehören. Das ist der Fall, wenn Mutterschaft oder Kindererziehung
eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder den Bezug  von
Arbeitslosengeld bzw. einer anderen Entgeltersatzleistung
unterbrochen haben.
Bislang verlängern Erziehungszeiten lediglich die Rahmenfrist für
Beschäftigungszeiten, die in der Vergangenheit bereits einen Anspruch
auf Arbeitslosengeld begründet haben.
Auskünfte über die Neuregelungen im Job-AQTIV-Gesetz erteilen die
Arbeitsämter
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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