Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Folge 3: Jobrotation - Arbeitslose vertreten Arbeitnehmer, die sich weiterbilden

Nürnberg (ots)

Arbeitgeber, die einem Beschäftigten ihres
Unternehmens die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung
ermöglichen und dafür vertretungsweise einen Arbeitslosen einstellen,
können ab 1.1.2002 einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt dieses
Vertreters erhalten.
Die Jobrotation soll es Arbeitnehmern leichter machen, sich
während ihrer Arbeitszeit beruflich weiterzubilden; gleichzeitig
bietet dieses neue Instrument des Job-AQTIV-Gesetzes Arbeitslosen die
Gelegenheit, sich an einem neuen Arbeitsplatz zu bewähren. Damit
erwerben sie Berufspraxis und vergrößern ihre Chancen, später von
diesem oder einem anderen Betrieb übernommen zu werden.
Jobrotation hat in Skandinavien - insbesondere in Dänemark - seit
vielen Jahren erfolgreich zum Abbau der Arbeitslosigkeit beigetragen.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird Jobrotation seit einigen
Jahren im Rahmen von Modellprojekten erfolgreich erprobt.
Der Zuschuss-Lohn des vertretungsweise eingestellten Arbeitslosen
liegt zwischen 50 und 100 Prozent des gezahlten Lohnes. Wer einen
zuvor arbeitslosen Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma als Vertreter
einstellt, erhält die Hälfte des Entgelts an die Zeitarbeitsfirma als
Zuschuss vom Arbeitsamt. Die Leistungen können mit Landes-, Bundes-
oder EU-Mitteln aufgestockt und mit anderen Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung kombiniert werden.
Ein Vertreter darf im Rahmen der Jobrotation höchstens 12 Monate
bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden.
Die Arbeitsämter können mit der Vorbereitung und Gestaltung der
Jobrotation Dritte beauftragen und durch Zuschüsse fördern.
Auskünfte über die konkreten Fördervoraussetzungen erteilen die
   Arbeitsämter.
Hinweis:
Zu den Neuregelungen des Job-AQTIV-Gesetzes bei Beschäftigung
schaffenden Maßnahmen, Zeitarbeit sowie Arbeitslosengeldanspruch nach
Erziehungszeiten wird die Bundesanstalt für Arbeit in den nächsten
Tagen weitere Presse-Informationen veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)