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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Ab August erstmalig zusätzliche Leistungen für die Schule

Nürnberg (ots)

Grundsicherungsstellen und Familienkassen
bereiten Auszahlung des "Schulstarterpaketes" vor - Keine gesonderte 
Antragstellung erforderlich
Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des 
sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen 
für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem 
Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die 
Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen
Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung
oder Schulmaterialien.
Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler,
die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- 
oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder
mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf 
Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") haben. Die Auszahlung der 
zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit 
dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Im Bereich der 
Grundsicherung wird diese zusätzliche Leistung an rund 1.300.000 
Kinder ausgezahlt. Dies entspricht Ausgaben in Höhe von 130 Millionen
Euro.
Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die 
Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die 
Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.
Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung 
erforderlich.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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