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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zur heutigen Berichterstattung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

Nürnberg (ots)

Zu dem heute (18. Dezember) erschienenen Artikel
in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ("Wir bitten um 
Stellungnahme") erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA):
Der Vorstandsvorsitzende Frank-J. Weise und die weiteren 
Vorstandsmitglieder hatten keine Detailkenntnis von dem 
Vergabeverfahren, das vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde. Herr 
Weise kannte die Projektidee. Er hat aber keinen Einfluss darauf 
genommen, an wen das Projekt vergeben werden sollte, sondern das 
Vergabeverfahren dem zuständigen "Regionalen Einkaufszentrum" der BA 
in Nordrhein-Westfalen überlassen, damit unter korrekter Beachtung 
des Vergaberechts ein geeigneter Träger für die Durchführung des 
Projekts beauftragt wird. Es wurde seitens des Vorstands und des 
Vorstandsvorsitzenden kein Einfluss auf das entsprechende 
Vergabeverfahren genommen.
Im Bericht des Bundesrechnungshofes, der in der Zeitung zitiert 
wird, wird dargelegt, das Büro des Vorstandsvorsitzenden hätte die 
Agentur für Arbeit Wuppertal aufgefordert, das Projekt ohne 
Ausschreibung an ein bestimmtes Beratungsunternehmen zu vergeben. 
Dies ist falsch und die BA hat das in ihrer Stellungnahme, die dem 
Bundesrechnungshof in Kürze zugehen wird, auch deutlich gemacht.
Vielmehr ist das Projekt eines von zahlreichen Projekten gewesen, die
im Reformbüro der Zentrale initiiert worden sind, um 
Integrationsstrategien zur Vermittlung von Arbeitslosen zu 
überprüfen. Das Reformbüro war dem Bereich des Vorstandsvorsitzenden 
nur organisatorisch zugeteilt. Es ist nicht das "Büro des 
Vorsitzenden des Vorstands", und das Büro des Vorsitzenden sowie der 
Vorstandsvorsitzende selbst hatten von den Details des 
Vergabeverfahrens keine Kenntnis.
Ferner wird in dem Artikel der Bericht zitiert, die BA hätte eine 
Ethikklausel, die eine Auftragsvergabe an ehemalige Berater 
untersagt, mit dem betreffenden Unternehmen abgestimmt. Dies ist 
falsch. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Unternehmen 
bestand keine Ethikklausel. Sie wurde zu einem späteren Zeitpunkt 
durch die BA initiiert und geschrieben. Es hat keine Abstimmung mit 
dem Unternehmen gegeben. Der Geschäftsführer des Unternehmens wurde 
lediglich darüber informiert, dass es diese Ethikklausel künftig 
gibt.
Die BA hat die Kritik des Bundesrechnungshofes am Gesamtverfahren 
intensiv geprüft. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass eine 
freihändige Vergabe rechtlich zulässig war, da der beauftragte 
Dienstleister entscheidende Alleinstellungsmerkmale aufgewiesen hat 
und deshalb als einziger Auftragnehmer in Frage kam. Dies hat die BA 
dem Bundesrechnungshof in ihrer Stellungnahme mitgeteilt.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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