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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Straßburger Urteil zu nicht verheirateten Vätern: Vaterrecht

Frankfurt/Oder (ots)

Vor dem Gesetz ist es in Deutschland so, dass Vater eines ehelich geborenen Kindes der Ehemann der Mutter ist, auch wenn das Kind von einem anderen stammt. Rechte und Pflichten hat der Ehemann, der biologische Vater bleibt außen vor. Zumindest hatte er bis zum aktuellen Straßburger Urteil keinen eigenen Rechtsanspruch auf Umgang mit dem Kind. In umgekehrter Richtung ist die strikte Trennung von Biologie und Recht bereits seit einigen Jahren gelockert. Kinder haben ein Recht auf Kontakt zum - von der Mutter getrennt lebenden - biologischen Vater. Mit der Modernisierung der alten Gesetzgebung wurde das Familienrecht an eine gesellschaftliche Entwicklung angepasst, die von der zunehmenden Zahl sogenannter Patchwork-Familien geprägt ist. Das Straßburger Urteil treibt diese Modernisierung weiter.

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