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DStGB begrüßt Rechtssicherheit beim Einsatz von Wahlcomputern - Elektronische Wahlhilfen künftig optimieren

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
begrüßt die jetzt eingetretene Rechtssicherheit beim Einsatz von 
Wahlcomputern. "Gut ist auch, dass keine kostenträchtige Durchführung
von Nachwahlen für zwei Millionen Bürger notwendig wird", erklärte 
das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd 
Landsberg, heute in Berlin. Dies dürfe aber nicht das Ende des 
Einsatzes von Wahlcomputern sein.
"Wir müssen vielmehr nach den Maßstäben des Urteils den Einsatz 
elektronischer Wahlhilfen optimieren", betonte Landsberg. Denn nach 
wie vor kann dadurch ein erheblicher Beitrag zur Kostenoptimierung 
und zum Abbau von Bürokratie geleistet werden. "Hier sind das 
Bundesministerium des Innern und die Hersteller von Wahlcomputern 
gefordert, um insbesondere sicherzustellen, dass die vom 
Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz des Wahlvorgangs 
gewährleistet wird", forderte Landsberg
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem 
Grundsatzurteil den Einsatz der derzeit in Gebrauch befindlichen 
Wahlcomputern verboten und festgestellt, dass diese dem Grundsatz der
Öffentlichkeit der Wahl widersprechen. Damit hatten zwei 
Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen den Einsatz der Geräte bei 
der Bundestagswahl 2005 richteten, im Grundsatz Erfolg. Diese 
elektronischen Wahlgeräte waren in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt 
worden und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, 
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.  Da jedoch 
keine Anhaltspunkte für Manipulationen vorlagen, bleibt das 
Wahlergebnis gültig, Nachwahlen wurden nicht angeordnet.
Für die Durchführung künftiger Wahlen müssten jedoch Verfahren 
entwickelt werden, die den verfassungskonformen Einsatz 
elektronischer Wahlhilfen ermöglichen.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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