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Deutsches Institut für Menschenrechte

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
Menschenrechtsinstitut begrüßt Urteil zum Schutz vor rassistischen Personenkontrollen

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt das gestern verkündete Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 7 A 11108/14.OVG), mit dem der Schutz vor rassistischen Personenkontrollen durch die Polizei gestärkt wird. Dazu erklärt das Institut:

"Das Gericht hat klargestellt, dass Personenkontrollen, die an unveränderlichen physischen Merkmalen wie Hautfarbe anknüpfen, gegen das in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen. Eine Diskriminierung liegt demnach vor, wenn die Hautfarbe der Betroffenen mitentscheidend für die Durchführung einer Personenkontrolle ist.

Das Verbot solcher Personenkontrollen ist nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im internationalen und europäischen Menschenrechtsschutz fest verankert. Deutschland wurde bereits mehrfach von europäischen und internationalen Menschenrechtsgremien zum Schutz vor Rassismus aufgefordert, die dem Fall zugrundliegende Ermächtigungsgrundlage für Personenkontrollen, § 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz, abzuschaffen.

Die Regierung sollte daher durch eine Streichung dieser Regelung sicherstellen, dass die Polizei nicht weiterhin Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe überprüft. Mit solchen pauschalen Verdächtigungen werden Menschen ausgegrenzt und in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt. Der Schutz der Menschenwürde ist das Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten basierenden Rechtsstaates."

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer (2013): "Racial Profiling" - Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin. http://ots.de/jmOx8

Pressemitteilung 14/2016 des OVG Rheinland-Pfalz vom 22.04.2016 http://www2.mjv.rlp.de/Pressemeldungen/

Pressekontakt:


Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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