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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Rechte behinderter Frauen stärker in UN-Konvention berücksichtigt

Berlin (ots)

Zum heutigen Abschluss der 7. Verhandlungsrunde
über die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte behinderter 
Menschen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Bei den Verhandlungen um die UN-Konvention zum Schutz der 
Menschenrechte behinderter Menschen sind in den vergangenen drei 
Wochen wesentliche  Fortschritte erzielt worden. Die verhandelnden 
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich auf wichtige 
Passagen der UN-Konvention einigen können.
Damit werden sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, das Recht 
behinderter Frauen und Männer auf Bildung, Gesundheit und Arbeit, das
Recht auf persönliche Mobilität sowie das Recht auf Teilhabe am 
politischen und öffentlichen Leben sicherzustellen.
Ein großer Erfolg ist für den SoVD insbesondere, dass die 
Konvention die mehrfache Diskriminierung behinderter Frauen und 
Mädchen berücksichtigen wird. Es zeichnet sich ab, dass es hierzu 
einen eigenen Artikel geben wird, in dem sich die 
Unterzeichnerstaaten verpflichten, Maßnahmen gegen die doppelte 
Diskriminierung von behinderten Frauen und Mädchen zu ergreifen. Auf 
dieses Ziel hat der SoVD gemeinsam mit der Behindertenorganisation 
"Netzwerk Artikel 3" vor und während der Verhandlungen intensiv 
hingearbeitet.
Außerdem wird auch in den Artikeln zum Schutz vor Gewalt, zum 
Recht auf Gesundheitsversorgung, im Artikel zur Förderung des 
Bewusstseins für Behinderungen sowie im Rahmen der Datensammlung, der
Umsetzung und Überwachung der Konvention auf die Belange behinderter 
Frauen Bezug genommen. Der SoVD fordert darüber hinaus, auch in den 
Artikeln zum Recht auf Bildung, Beschäftigung und Beruf sowie auf 
Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben auf die Situation 
behinderter Frauen und Mädchen ausdrücklich Bezug zu nehmen, da sie 
in diesen Bereichen besonders benachteiligt sind.
Aber auch auf andere fundamentale Bereiche der Konvention muss in 
den voraussichtlich abschließenden Verhandlungen im August noch 
einmal eingegangen werden. Hierzu gehören insbesondere die Frage der 
gleichberechtigten Anerkennung als Person vor dem Gesetz, die Frage 
der internationalen Zusammenarbeit, die Umsetzung der Konvention auf 
nationaler Ebene und die Überwachung der Konvention. Von der Klärung 
dieser Fragen hängt entscheidend ab, ob die Konvention zu einem 
weltweiten Paradigmenwechsel für Frauen und Männer mit Behinderungen 
führen wird.
V.iS.d.P. Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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