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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Rechte behinderter Frauen in der UN-Konvention verankern

Berlin (ots)

Zum heutigen Auftakt der Verhandlungen über die
UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen erklärt 
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Wir wollen erreichen, dass die Rechte behinderter Frauen in der 
UN-Konvention fest verankert werden. In den vergangenen 
Verhandlungsrunden konnte durchgesetzt werden, dass in die 
UN-"Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit 
Behinderungen" Maßnahmen zur Bekämpfung der doppelten Diskriminierung
behinderter Frauen aufgenommen werden. In der neuen Verhandlungsrunde
geht es nun um die konkrete Ausgestaltung der Artikel. Hier sind wir 
auf einem guten Weg, haben aber auch noch viel Arbeit vor uns.
Der SoVD befürwortet einen zweigleisigen Ansatz: Die 
Gleichstellung behinderter Frauen soll sowohl in einem Artikel 
grundsätzlich festgeschrieben werden. Darüber hinaus soll in den 
maßgeblichen Artikeln die Verwirklichung der Rechte behinderter 
Frauen sichergestellt werden (gender-mainstreaming). Dieser Ansatz 
ist Voraussetzung für eine wirksame Konvention, die langfristig zu 
einer besseren Lebenssituation behinderter Frauen und Männer führt.
Der SoVD setzt sich u. a. dafür ein, dass behinderte Frauen ihr Recht
auf Bildung und Gesundheitsversorgung wahrnehmen können. Auch soll 
sexualisierte Gewalt gegen behinderte Frauen in der Konvention 
geächtet werden. Statistische Daten sollen geschlechtsspezifisch 
erfasst werden, um noch bestehende Benachteiligungen von Frauen zu 
erkennen und abzubauen. Außerdem muss die Einhaltung der 
Geschlechtergerechtigkeit bei der Überwachung der Konvention 
sichergestellt werden.
Wenn dies gelingt, wird die UN-Konvention eine große Chance für 
die Durchsetzung der Menschenrechte behinderter Frauen.
Hintergrundinformation:
Die siebte Verhandlungsrunde des Ad hoc-Komitees findet vom 16. 
Januar bis zum 3. Februar 2006 in New York statt. Das Ad hoc-Komitee 
ist ein Unterausschuss der UN-Menschenrechtskommission. Es wurde 2001
von der UN-Generalversammlung eingesetzt, um die UN-Konvention zum 
Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen zu 
erarbeiten. Die UN-Konvention wird für die Vertragsstaaten bindend 
sein. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, durch konkrete 
Maßnahmen die Verwirklichung der Menschenrechte behinderter Menschen 
sicherzustellen. Dies beginnt bei der Förderung des allgemeinen 
Bewusstseins für Behinderungen und beinhaltet u. a. das Recht auf 
Bildung, Gesundheit und Arbeit. Grundprinzip der Konvention ist eine 
unabhängige Lebensführung und die umfassende gesellschaftliche und 
berufliche Teilhabe behinderter Menschen.
SoVD und Netzwerk Artikel 3 haben im November 2004 eine Kampagne 
gestartet, um die Rechte behinderter Frauen stärker in der 
UN-Konvention zu verankern.
Mit Sabine Häfner (SoVD-Referentin) und Dr. Sigrid Arnade (Netzwerk 
Artikel 3) werden sich Vertreterinnen beider Organisationen in New 
York offensiv für die stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer 
Aspekte in der UN-Konvention einsetzen. Beide sind zugleich 
NGO-Vertreterinnen des Deutschen Behindertenrates.
Den Textentwurf der UN-Konvention, der Grundlage der Verhandlungen
ist, finden Sie auf den Internetseiten www.sovd.de und 
www.un-behindertefrauen.org
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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