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Rheinische Post

Rheinische Post: Kopftuch-Verbot ist folgerichtig

Düsseldorf (ots)

Von Detlev Hüwel
Das Kopftuch muss nicht, aber es kann Ausdruck einer religiösen 
Gesinnung sein, die auch vor Indoktrination nicht haltmacht. Da dies 
niemand von außen feststellen kann, ist das vorsorgliche 
Kopftuch-Verbot an staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen und 
anderswo nur folgerichtig. Vor Jahren war dies auch in der SPD eine 
weit verbreitete Meinung, doch die Genossen haben irgendwann kalte 
Füße bekommen, sodass letztlich die schwarz-gelbe Landesregierung das
Verbot im Alleingang durchgesetzt hat. Nun kommt es, wie es abzusehen
war. Ein Dutzend muslimischer Lehrerinnen und zwei Referendarinnen 
weigern sich trotz anderslautender Gesetzeslage beharrlich, in der 
Schule das Kopftuch abzulegen. Bislang haben fünf von ihnen vor 
Gericht eine Niederlage erlitten. Allerdings steht die letzte 
Entscheidung überall noch aus.
Sollte die Rechtsprechung (woran eigentlich kein Zweifel bestehen 
kann) am Ende so ausfallen wie bisher, müssen die betroffenen Frauen 
alle mit der Entfernung aus dem Staatsdienst rechnen. Das gilt auch 
für die gestern vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht unterlegene 
Lehrerin, die im Gegensatz zu den anderen Klägerinnen den 
Beamtenstatus besitzt. Der Staat muss von seinen Mitarbeitern 
erwarten dürfen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.

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Telefon: (0211) 505-2303

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