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Nächtliches Musikhören: Fristlose Kündigung!

Nürnberg (ots)

Wer in einem Mietshaus nachts überlaut Musik hört, riskiert nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de schnell die fristlose Kündigung der Mietwohnung.

Wer nächtens laut Musik hören will, sollte hierzu besser einen Kopfhörer verwenden. Musik in Disco-Lautstärke jedenfalls kann schnell zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Coburg (Az.: 11 C 977/07), bestätigt durch das Landgericht Coburg (Az.: 32 S 1/08).

Im verhandelten Fall hörte ein Mieter wiederholt nachts in Disco-Lautstärke Musik und ließ sich hiervon auch nicht durch eine Abmahnung abbringen. Da sich die Beschwerden der anderen Bewohner des Hauses häuften, kündigte der Vermieter schließlich das Mietverhältnis.

Zu Recht, wie die Amtsrichter laut Immowelt.de entschieden. Zwar habe der Mieter nach Erhalt des Kündigungsschreibens keine weiteren Lärmbelästigungen mehr verursacht. Doch anders als die Zahlung von Mietrückständen, die dazu führen kann, dass eine Kündigung wirkungslos wird, gebe es laut der Richter bei anderen Pflichtverletzungen keine entsprechende Mieterschutzvorschrift. Deshalb sei die Kündigung zulässig.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 253 Millionen Page Impressions, 53 Millionen Exposé-Aufrufen und über 920.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Pressekontakt:

Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15

Original-Content von: immowelt, übermittelt durch news aktuell

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