Alle Storys
Folgen
Keine Story von immowelt mehr verpassen.

immowelt

Mietinteressent muss über finanzielle Schieflage Auskunft geben

Nürnberg (ots)

   Urteil: Ein Mietinteressent muss dem Vermieter wahrheitsgemäß
   Fragen über eine finanzielle Schieflage beantworten, berichtet das
   Immobilienportal Immowelt.de.

Vermieter dürfen einen Mietinteressenten zu dessen Zahlungsfähigkeit Fragen stellen. Der Interessent muss zwar keine Auskunft geben - doch in diesem Fall wird wohl meist kein Mietvertrag zustande kommen. Gibt er Auskunft, darf er nicht flunkern: Fragen nach Lohnpfändung oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Auskunft über die finanziellen Verhältnisse eines Mietinteressenten wollte ein Vermieter auch in einem vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz verhandelten Fall (Az.: 5 U 28/08): Er fragte vor Abschluss des Mietvertrags sowohl den potenziellen Mieter als auch dessen Arbeitgeber nach finanziellen Unregelmäßigkeiten. Beide verneinten, was eine Lüge war. Denn es lag eine Lohnpfändung vor.

Kurze Zeit später kam es hinsichtlich der Mietzahlungen zu Unregelmäßigkeiten, die Lügen flogen auf. Nach Worten der OLG-Richter hätte der Vermieter den Vertrag zu diesem Zeitpunkt anfechten oder kündigen können. Das tat er nicht, sondern wartete noch mehr als zwei Jahre ab, bis ein Gesamtschaden von über 10.000 Euro aufgelaufen war. Wegen seiner zögerlichen Haltung konnte er den lügenden Arbeitgeber deshalb im konkreten Fall nicht haftbar machen. Der gelinkte Vermieter habe durch sein langes Abwarten bis zur Kündigung nämlich zum Ausdruck gebracht, dass er "das Ei", das ihm der Arbeitgeber "ins Nest gelegt hatte", trotz seines Wissens um die marode finanzielle Situation seines Mieters "behalten" wollte.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 240 Millionen Page Impressions, 50 Millionen Exposé-Aufrufen und über 920.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Presse-Kontakt:

Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de ,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462

Original-Content von: immowelt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: immowelt
Weitere Storys: immowelt
  • 24.07.2008 – 09:26

    BGH: Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos

    Nürnberg (ots) - Zwar kann ein Mieter nichts gegen eine Abmahnung des Vermieters wegen angeblicher Lärmbelästigung unternehmen. Allerdings ist die Abmahnung rechtlich wirkungslos - der Vermieter müsste in einem Räumungsprozess das Verschulden trotzdem beweisen. Der Vermieter kann seinen Mieter wegen angeblicher Pflichtverletzungen abmahnen und mit der Kündigung drohen. Der Mieter kann nichts gegen eine solche ...

  • 22.07.2008 – 09:14

    Den Erfolg besser im Blick: Immowelt.de optimiert Statistik-Report

    Nürnberg (ots) - Immobilienanbieter können auf Immowelt.de ab sofort den Erfolg ihrer eingestellten Angebote tagesgenau analysieren. Der verbesserte Statistik-Report ermöglicht umfangreiche Auswertungen. Welche Immobilien stehen bei den Suchenden hoch im Kurs? Welche wecken weniger Interesse? Immowelt (www.immowelt.de), eines der meistbesuchten Immobilienportale im ...

  • 17.07.2008 – 10:06

    Eigenbedarfskündigung: Mehr Rechte für Vermieter

    Nürnberg (ots) - Urteil: Vermieter, die einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, müssen ihrem Mieter nicht immer eine andere im selben Haus freiwerdende Wohnung als Ersatz anbieten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Vermieter, die einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, müssen diesem eine andere freie Wohnung im gleichen Mietshaus nur innerhalb der Kündigungsfrist anbieten. Wird die Ersatzwohnung auch nur ...