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Fluggastrecht: EuGH urteilt ausgewogen verbraucherfreundlich

Berlin (ots)

Airlines müssen Passagieren unter Umständen auch bei einer Verspätung aufgrund eines Vogelschlages eine Entschädigung zahlen, wenn sie übervorsichtig handeln. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Fluggastrecht-Experte Adrian Kreller, Country Manager Deutschland von AirHelp (www.airhelp.de), rät Betroffenen dazu ihren Einzelfall genau prüfen zu lassen:

"Der europäische Gerichtshof zeigt zum wiederholten Male, dass er verbraucherfreundlich urteilt und die Airlines nicht aus Ihrer Verantwortung entlässt. Wer aufgrund eines Vogelschlags verspätet an seinem Zielort ankommt, sollte sichergehen, dass die Vorsichtsmaßnahmen der Airline wirklich erforderlich waren. Ansonsten handelt es sich um keinen außergewöhnlichen Umstand, was fallabhängig zu einer Entschädigung bis zu 600 Euro führen kann."

So gilt die Berufung der Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand im konkreten Fall, über den der Europäische Gerichtshof nun urteilte, nicht. Ein tschechisches Paar war auf ihrer Heimreise aus Bulgarien mit über fünf Stunden Verspätung angekommen. Ihr Flugzeug war auf einem vorherigen Flug mit einem Vogel kollidiert. Obwohl ein Fachmann die Flugtauglichkeit der Maschine bestätigte, beharrte die betroffene Airline auf eine weitere Überprüfung eines Technikers, der dafür aus einer anderen Stadt anreisen musste.

Vogelschläge sind keine Seltenheit an Flughäfen, sorgen aber nur in wenigen Fällen für derartige Verspätungen. Um Vögel von den Flughäfen fernzuhalten, setzen die Betreiber unter anderem auf Füchse zur Abschreckung und hohe Begrasung, um größeren Greifvögeln keine sichtbare Beute anzubieten. Auch Drohnen und Schreckschusspistolen werden eingesetzt, um gegen die Tiere vorzugehen. In seltenen Fällen wird sogar auf scharfe Munition zurückgegriffen.

Flugverspätungen, -überbuchungen und -ausfälle können nach EU-Recht mit bis zu 600 Euro entschädigt werden. Wichtig ist dafür die Dauer der Verspätung am Zielort, die Länge des Fluges, sowie der Grund für die Verspätung. Außergewöhnliche Umstände wie stürmisches Wetter, ein Vulkanausbruch oder Streiks rechtfertigen keine Entschädigung. AirHelp hilft Betroffenen ihre Rechte unkompliziert geltend zu machen und setzt sie wenn nötig vor Gericht für sie durch.

Über AirHelp

AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung in 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 174 Millionen EUR bewertet und durchgesetzt und somit bis heute weltweit mehr als 2 Millionen Passagieren geholfen. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos; nur nach erfolgreicher Durchsetzung wird eine Servicegebühr bei der Auszahlung berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 15 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 500 Mitarbeiter. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter www.airhelp.com/de.

Pressekontakt:

Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com | +49 (0)160 3624735

Original-Content von: AirHelp Germany GmbH, übermittelt durch news aktuell

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