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Schiedsgerichtsbarkeit: Zügige und vertrauliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

Köln (ots)

Die zügige Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ist im Interesse der beteiligten Parteien. GRP Rainer Rechtsanwälte ist daher der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) beigetreten.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verfahren vor staatlichen Gerichten können sich häufig in die Länge ziehen. Das ist verständlicherweise in der Regel nicht im Interesse der beteiligten Parteien, die eine zügige Beilegung der Rechtsstreitigkeit wünschen, um Rechtssicherheit zu haben. Diesen Wunsch der Mandantschaft trägt die international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Rechnung und ist dem eingetragenen Verein Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, kurz DIS, beigetreten.

Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens

Bei der Schiedsgerichtsbarkeit werden die Verfahren nicht vor staatlichen Gerichten durchgeführt. Das kann nicht nur zu einer erheblichen Beschleunigung der Verfahren, sondern auch zu einer Kostenersparnis führen, wobei sich die Kosten an der Höhe des Streitwerts orientieren. Darüber hinaus sind die Verfahren in der Regel nicht öffentlich, sodass die Verhandlung vertraulich ist und die streitenden Parteien den Schutz der Anonymität genießen. Gleichzeitig lässt sich das Schiedsverfahren besser an die Wünsche der Parteien anpassen, z.B. was Verhandlungsort und Verhandlungssprache angeht.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Gerade bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten kommt der Schiedsgerichtsbarkeit große Bedeutung zu. Denn internationale Schiedsgerichte sind neutral. Keine Partei kann Vorteile aus der besseren Kenntnis der Gesetzeslage im eigenen Land oder der Sprache ziehen. Die Parteien können zuvor vereinbaren, welches nationale Recht angewendet werden soll. Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass sich ein Schiedsspruch durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Ausland häufig leichter durchsetzen lässt als ein Urteil eines staatlichen Gerichts. Ende 2015 hatten mehr als 150 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet, unter ihnen viele wichtige Handelspartner.

Der Schiedsspruch ist für die Parteien rechtlich verbindlich und entfaltet damit die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil.

Ein Schiedsgerichtsverfahren kann zwischen den Parteien vereinbart werden. In der Regel wird dazu ein Vertrag, eine Schiedsvereinbarung geschlossen.

Mandaten, die an der Beilegung eines Rechtsstreits durch ein Schiedsverfahren interessiert sind, können sich an kompetente Rechtsanwälte wenden. Neben Schiedsgerichtsverfahren bieten sich noch andere Möglichkeiten zur alternativen Streiterledigung, z.B. die Mediation.

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GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Pressekontakt:

Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
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