Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Waffenverbotszone im Dortmunder Hauptbahnhof - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen am kommenden Wochenende
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Dortmund (ots)
Nach Hamburg und Berlin wird es am kommenden Wochenende (29. bis 01. Juli) im Dortmunder Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone geben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Zwangsgeld geahndet werden.
Im vergangenen Jahr (2017) verzeichnete die für die Ruhrgebietsbahnhöfe zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund einen Anstieg der Gewaltstraftaten um 18,7 %. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer jedweder Größe und Ausführung (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.) aber auch anderer gefährliche Gegenstände wie, z.B. Schraubendreher, sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Siehe auch:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3658837
Der Dortmunder Hauptbahnhof wird täglich von circa 125.000 Reisenden genutzt und gilt als wichtiger Fernverkehrssystemhalt in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in der räumlichen "Enge" des Dortmunder Hauptbahnhofs immer wieder am Wochenende zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Im laufenden Jahr (2018) wurden 54 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen mitgeführt wurden.
Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei am kommenden Wochenende konsequent reagieren und Nutzer des Dortmunder Hauptbahnhofs verstärkt kontrollieren. "Wir möchten damit ein Zeichen setzen und zum Ausdruck bringen, dass wir diese Zunahme der Gewalt nicht dulden", so Polizeidirektor Oliver Humpert, Inspektionsleiter der Bundespolizei.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat nun ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 29. Juni 2018, 18:00 Uhr bis 30. Juni 2018, 07:00 Uhr sowie vom 30. Juni 2018, 18:00 Uhr bis 01. Juli 2018, 07:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst den Dortmunder Hauptbahnhof, die Gebäudekomplexe des Dortmunder Hauptbahnhofs inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/ Stadtbahn Bereich. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden.
Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen -kann- ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro erhoben werden!
Für Medienvertreter befindet sich an beiden Tagen ein mobiles Presseteam vor Ort, dass sie unter mobil: 0173 7150710 erreichen können. Anfragen zu O-Tönen des Einsatzleiters und weitergehende Informationen stellen Sie bitte möglichst bis zum 28. Juni, 15:00 Uhr an presse.do@polizei.bund.de
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw
Beispiele von sichergestellten Waffen/ gefährlichen Gegenständen finden Sie hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3980351
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3975606
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3948753
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3894672
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3881900
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3830295
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3798853
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3789894
Die Bilder die dieser Pressemitteilung angefügt sind, können unter Nennung der Quelle (Bundespolizei) frei genutzt werden.
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